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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Sinken der Teilnehmerzahlen aufgrund von Vorfinanzierungsproblemen, beobachte und nötige Steuerungsinformationen liefern könne.

SGB weist darauf hin, dass im Rahmen des Monitorings das Engagement der Arbeitgeber bei der Finanzierung zu untersuchen sei. Dieses sei weiterhin essentiell für die Kompensation der durch die Reform nicht gedeckten Kosten und Aufwände der Teilnehmenden (z.B. Steuerprogression, Vorfinanzierung, Zeitaufwand für Besuch des vorbereitenden Kurses und Prüfungsvorbereitung).

Gemäss SAV sollte im Monitoring zudem beobachtet werden, inwieweit das neue Finanzierungssystem Anreize zur Schaffung neuer Prüfungsordnungen setzte, die nicht dem Arbeitsmarktbedarf entsprechen und für die eine private Finanzierung nicht ausreichend zu Stande käme.

Laut sbv sei im Monitoring für das Berufsfeld Landwirtschaft die finanzielle Beteiligung der Kantone nach dem Systemwechsel zu untersuchen. Falls sich gewisse Kantone vollkommen aus der Finanzierung zurückzögen, könnte dies einen Anstieg der Kurskosten für die Kandidierenden zur Folge haben. Der Kostenwettbewerb dürfe die bewährte Zusammenarbeit unter den Anbietern im Berufsfeld Landwirtschaft (dies sind landwirtschaftliche Zentren der Kantone) nicht behindern.

Travail.Suisse würde es weiterhin begrüssen, wenn für ein gezieltes Reagieren auf negative Effekte in Art. 56a Abs. 7 (neu) BBG verankert würde, dass das SBFI der Eidgenössischen Berufsbildungskommission (EBBK) jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung im Zusammenhang mit den Beiträgen an Absolventinnen und Absolventen vorlegt.

Laut SBVg seien die Auswirkungen des Systemwechsels mittels eines Monitorings zu begleiten, damit bei Bedarf entsprechende Massnahmen eingeleitet werden könnten. Dies sei insbesondere im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ausbezahlung der Bundesbeiträge vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung relevant. Diese berge ein gewisses Missbrauchspotential, welches jedoch durch eine Finanzierung nach Absolvieren der Prüfung oder durch das Aufstellen klarer Regeln verhindert werden könne.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

dualstark begrüsst es, den Systemwandel mittels Monitoring zu begleiten und für die höhere Berufsbildung notwendige und konsistente Daten zu generieren.

SWIR weist darauf hin, dass im Rahmen des Monitorings eine Evaluation der Auswirkungen der subjektorientierten Finanzierung vorgenommen werden müsse.

Trägerschaften und interessierte Kreise

AgriAliForm, BNGO, H+, LBV, LOBAG, OdASanté, SBK, SBLV, SKO, spitex, SVV, Suissetec und swissolympic unterstützen die Begleitung der Systemumstellung durch ein Monitoring, um konsistente Daten zu den Auswirkungen des Systemwechsels zu generieren (u.a. Entwicklung der Kursgebühren, Verhältnis von Kursteilnehmenden, Prüfungsteilnehmenden und Prüfungsabsolvierenden, Vorfinanzierung, finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber, finanzielle Beteiligung der Kantone, Finanzierung der beruflichen Grundbildung, Einführung neuer Prüfungen). Bei unerwünschten Effekten seien Anpassungen vorzunehmen.

AgriAliForm, LBV, LOBAG und SBLV sprechen sich analog zum sbv dafür aus, im Monitoring für das Berufsfeld Landwirtschaft insbesondere die finanzielle Beteiligung der Kantone nach dem Systemwechsel zu untersuchen.

EXPERTsuisse merkt an, dass im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells die Kursgebühren deutlich steigen könnten. Die Preisentwicklung müsse vom SBFI kritisch beobachtet werden. Zudem müssten die Auswirkungen einer zusätzlichen Regulierung der Berufsbildung genau beobachtet und gegebenenfalls Gegenmassnahmen ergriffen werden.

OdAUmwelt betont, dass die Massnahmen im Bereich der Transparenz und des Bildungsmonitorings als Grundlage für die Bildungssteuerung dienten und Missbräuche bei in der Preisbildung von Kursgebühren bekämpfen müssten.

Laut H+ solle das Monitoring überwachen, dass das zusätzliche Engagement in der höheren Berufsbildung nicht die berufliche Grundbildung benachteilige.

OdASanté und H+ sprechen sich dafür aus, im Rahmen des Monitorings insbesondere die Angebotsentwicklung zu beobachten. Dabei halten sie auch unter den neuen Bedingungen an der betrieblichen Bedarfsorientierung der höheren Berufsbildung mit den Branchenorganisationen von Arbeitgebern als Hauptträger fest.

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