Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/127: Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) bezüglich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit · 8 Seiten
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Generelles Vorhaben der Verstärkung der IBBZ
NW, BS, FR, SO, AG, ODEC, SKKBS, suissetec und Swiss Textiles begrüssen das Bestreben des Bundes, zur internationalen Stärkung der schweizerischen Berufsbildung die Förderung der IBBZ zu verstärken, und weisen teilweise explizit darauf hin, dass damit den sich verändernden internationalen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Bereich der Berufsbildung und des Arbeitsmarktes Rechnung getragen wird.
BL weist spezifisch darauf hin, dass ein höherer Bekanntheitsgrad der schweizerischen Berufsbildung im Ausland die internationale Anerkennung und den Marktwert der Schweizer Abschlüsse verbessert und dass die Verstärkung der IBBZ durch den Bund eine willkommene Ergänzung zur eigenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist. Der KV ist überzeugt, dass durch die Förderung der IBBZ eine effektive Stärkung spezifisch der höheren Berufsbildung im In- wie Ausland erwirkt werden kann. Der SBV weist darauf hin, dass der Transfer von Wissen, Projekten, Erfahrungen usw. aus dem Ausland auch für das Schweizer Berufsbildungssystem wichtig ist.
CP äussert gewisse Vorbehalte hinsichtlich der Möglichkeit, über Projekte im Ausland das Berufsbildungssystem der Schweiz zu stärken und die internationale Anerkennung von Berufsbildungsdiplomen zu erleichtern, stellt jedoch die vorgeschlagene Änderung nicht in Frage.
H+ fordert, dass die weitere Entwicklung und Förderung des Schweizer Berufsbildungssystems in der bestehenden Richtung weitergeht. Für VS und SBV müssen Projekte und Massnahmen in der IBBZ einen nachhaltigen Mehrwert für das Schweizer Berufsbildungssystem und dessen Entwicklung bringen. Gemäss SGV sollen Projekte und Massnahmen im Sinne von grenzüberschreitendem Wissenstransfer in der Berufsbildung mit Vorteilen auf für beide Seiten verbunden sein, und Einzelinteressen sollen in der IBBZ im Hintergrund bleiben.
Für GL, JardinSuisse, H+, SAVOIRSOCIAL und SGV darf die Verstärkung der IBBZ nicht zulasten von bestehenden Aufgaben bzw. ordentlichen Aktivitäten in der Berufsbildung erfolgen.
Schaffung einer systematischen Rechtsgrundlage für die IBBZ
BE, LU, GR, GE, FER, JardinSuisse, SBBK, SGV und SKKBS erachten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und die Verankerung der IBBZ im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung als hilfreich und notwendig für die Stärkung der schweizerischen Berufsbildung im internationalen Kontext. SBV und Bildungskoalition NGO halten spezifisch fest, dass die vorgeschlagene Änderung der BBV eine wichtige rechtliche Lücke schliesst. AR, AI und SG halten die Anpassung der BBV für geeignet, um die finanziellen Förderungsmöglichkeiten für die IBBZ zu klären.
FR stellt die Frage, ob es nicht sachdienlicher gewesen wäre, den neuen Fördertatbestand direkt im BBG zu verankern, äussert jedoch Verständnis für das Anliegen, möglichst rasch eine systematische Rechtsgrundlage zu schaffen.
Verbundpartnerschaft in der IBBZ
AG, GE, CP, FER und KV begrüssen die Anerkennung und Einhaltung des verbundpartnerschaftlichen Prinzips im Rahmen der verstärkten Förderung der IBBZ und begrüssen die Möglichkeit, IBBZ-Massnahmen von Verbundpartnern gezielt unterstützen zu können.
AG hält zudem fest, dass dank der subsidiären Unterstützung von Massnahmen durch den Bund die Qualität, die Nachhaltigkeit sowie der Schutz der Reputation und der Eigenheiten der Schweizer Berufsbildung gewährleistet werden. LU schätzt, dass die Rolle des Bundes im Bereich der IBBZ durch die vorgeschlagene Änderung gestärkt wird.
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