Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/127: Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) bezüglich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht

SBV, SGV, JardinSuisse und FER erwarten, dass bei allen Vorhaben und Massnahmen der IBBZ die ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen OdA der jeweils betroffenen Branchen einbezogen werden. FWD unterstützt das Vorhaben unter der Bedingung, dass auch die Fachhochschulen als potentielle Kooperationspartner für die IBBZ explizit berücksichtigt werden.

NE unterstreicht die Wichtigkeit der Kantone für die IBBZ und die grenzüberschreitende Kooperation und plädiert für einen Einbezug der Kantone bei Überlegungen im Zusammenhang mit diesen Themen. TI hält fest, dass das vom Bund geplante Vorgehen im Bereich der IBBZ weiterverfolgt werden sollte, insbesondere auch in Bezug auf das Nachbarland Italien im Zusammenhang mit der hohen dortigen Jugendarbeitslosigkeit.

Die OdA Umwelt weist darauf hin, dass auch die Akteure der Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik in die IBBZ einbezogen werden sollten.

Finanzierung

SO erachtet den geschätzten Umfang der für die Förderung der IBBZ erforderlichen Mittel von jährlich ca. 5 Mio. CHF für die IBBZ als angemessen. Das EHB stellt jedoch die Frage, ob die geschätzten 5 Mio. CHF pro Jahr ausreichend sind, und regt deshalb an, die Finanzierung zu prüfen.

FR, SAVOIRSOCIAL, SDK und TRBS gehen davon aus bzw. fordern, dass es sich bei den für die IBBZ vorgesehenen Mitteln um zusätzliche Mittel im BFI-Budget des Bundes handelt.

CP schätzt, dass der Bund mit Subventionen in maximaler Höhe von 60% der Kosten von Projekten und Massnahmen keine subsidiäre Rolle mehr hat, und erachtet deshalb eine Unterstützung des Bundes in Höhe von 40%, maximal 50%, als angemessener.

BE, OW, ZG, FR, GR, NE, JU und SBBK halten fest, dass mit der vorgeschlagenen Änderung der BBV eine weitere Aufgabe des Bundes mit einem Fördertatbestand verankert wird, welche Finanzmittel der öffentlichen Hand zugunsten der Berufsbildung beansprucht und somit in die Gesamtrechnung nach Art. 59, Abs. 2 BBG einfliesst. BE, OW, ZG, GR, VD, NE, JU und SBBK bekräftigen deshalb die Forderung, welche sie im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des BBG zur Stärkung der höheren Berufsbildung eingebracht haben: Die Richtgrösse für die Kostenbeteiligung des Bundes soll auf 30 % (statt wie bisher ein Viertel) der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung festgesetzt werden. ZH und VD wiederholen ihren Antrag, den sie bereits in der Vernehmlassung zur Revision des BBG betr. Finanzierung der höheren Berufsbildung angebracht hatten1, die Beiträge an Projekte nach Art. 54 und 55 BBG von 10% auf 5% des gesamten Beitrages des Bundes Berufsbildung herabzusetzen.

ZH fordert, dass dieser Antrag unabhängig von der geplanten finanziellen Unterstützung von Massnahmen und Vorhaben der IBBZ umgesetzt wird. VD hält fest, dass die Berücksichtigung dieser Forderungen die notwendige Bedingung für eine Stärkung der Schweizer Berufsbildung auf internationaler Ebene darstellt, ohne dass gleichzeitig eine Schwächung der beruflichen Grundbildung riskiert wird.

Umsetzung

AG beurteilt die Stossrichtung, im Rahmen der Umsetzung weitere spezifische Kriterien für die Förderung von IBBZ-Massnahmen zu definieren, als zielführend. SO äussert Verständnis für die im Rahmen von Art. 64, Abs. 1bisBBV vorgeschlagene offene Formulierung, fordert jedoch, dass das Kriterium der Stärkung des Schweizer Berufsbildungssystems für die Beurteilung von Projekten und Massnahmen stark gewichtet wird. suissetec fordert eine klare und interpretationsfreie Formulierung der Förderkriterien, insbesondere in Bezug auf die Einbindung der Akteure der Wirtschaft in unterstützte Projekte und

1 Kommentar zur vorliegenden Fassung des Ergebnisberichts: Der Verweis auf den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Höheren Berufsbildung wird an dieser Stelle ergänzt, sobald dieser publiziert ist. 621-08886 \ COO.2101.108.3.265646 4/8