Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten
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Übersicht
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (sog. Istanbul-
Konvention) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Es ist europaweit das erste bindende Instrument, das Frauen und Mädchen umfassend vor jeglicher Form
von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt. Die Schweiz genügt den Anfor-
derungen der Konvention.
Ausgangslage
Die Konvention verfolgt das Ziel, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie will zudem einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Im Zentrum stehen dabei die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer.
Inhalt der Vorlage
Das Übereinkommen enthält zum einen materielle Strafbestimmungen. Die Vertragsstaaten müssen namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung strafbar erklären. Gewisse Straftaten müssen auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen wurden und dort nicht strafbar sind. Zum anderen werden die Vertragsstaaten verpflichtet, präventive Massnahmen, wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen, die Sicherung der Aus- und Fortbildung von Berufsleuten sowie die Bereitstellung von Interventions- und Behandlungsprogrammen für Täter vorzusehen. Ferner sind die Opfer zu schützen und zu unterstützen, indem beispielsweise genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitgestellt werden. Zudem enthält das Übereinkommen Bestimmungen über das Strafverfahren. Vorzusehen sind weiter Kontakt- und Näherungsverbote für Täter und ausreichend lange Verjährungsfristen der Straftaten. Im Bereich von Migration und Asyl werden unter anderem eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer gefordert. Schliesslich behandelt die Konvention die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Vertragsparteien, die schnell und effizient abzuwickeln ist. Die Überwachung der Umsetzung der Konvention wird durch eine unabhängige Expertengruppe sichergestellt.
Das schweizerische Recht vermag den Anforderungen der Konvention insgesamt zu genügen. Hingegen sind im Bereich der kantonalen Zuständigkeiten noch einige wenige vertiefte Abklärungen zu treffen. Dies betrifft namentlich die Fragen, ob genügend Schutzunterkünfte für Opfer vorhanden sind und ob das bestehende Angebot an Telefonberatungen allenfalls auszubauen ist. Der Beitritt zur Konvention wird dadurch aber nicht in Frage gestellt.
Die Ziele der Konvention, auf diesem wichtigen Gebiet die nationalen Gesetzgebungen im europäischen Raum und darüber hinaus zu harmonisieren, die Gewalt gegen