Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 9 Seiten
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1. Gegenstand und Zeitpunkt der Anhörung
Die Verordnung vom 7. Dezember 2007 über den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV1, SR 732.17) richtet sich nach den Vorgaben des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1). Durch die Revision der SEFV soll die aktuelle Lenkungsform der beiden Fonds optimiert werden.
Zu den wesentlichen Punkten der Revision gehören insbesondere die Entflechtung zwischen Aufsichtsbehörde und Fonds-Gremien im Sinne der Good Governance. Dadurch dürfen Mitarbeitende des UVEK und des ENSI keinen Einsitz in die Fonds mehr nehmen und auch nicht als Fachleute beigezogen werden. Weiter wurden die Aufsichtsinstrumente des Bundes ausgebaut. Das UVEK erlässt neu das Reglement der Kommission zur Organisation der Gremien und den Grundsätzen der Vermögensanlage. Zudem erlässt das UVEK die Vorgaben über die Erstellung der Kostenstudien und legt die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest. Das UVEK erhält im Weiteren die Kompetenz die Anlagerendite, den Teuerungsindex und den Sicherheitszuschlag bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen anzupassen. Ferner wurde das Verfahren zur Erstellung und Überprüfung der Kostenstudien ausdrücklich in der Verordnung festgesetzt.
Am 12. März 2015 eröffnete das UVEK die Anhörung zur Revision der SEFV. Die interessierten Kreise hatten bis am 8. Mai 2015 Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. An der Anhörung beteiligten sich 24 Kantone, fünf politische Parteien, vier Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, sieben Vertreter von energiepolitischen und technischen Organisationen sowie drei Vertreter von Umweltschutzorganisationen. Dazu kamen sieben Spontanteilnahmen. Insgesamt gingen 50 Stellungnahmen ein.
2. Übersicht über die Anhörungsteilnehmenden
Teilnehmende Adressaten Stellungnahmen 1 Kantone 2624
2 Politische Parteien 125
3 Kommissionen und Konferenzen 10
4 Elektrizitätswirtschaft 104
5 Energiepolitische und technische Organisationen 177
6 Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen 103
Subtotal 1 7643
7 Spontanteilnahmen:7
Total 7650
1 Im Folgenden wird ein Artikel der geltenden Verordnung mit SEFV, ein im Verordnungsentwurf neu vorgesehener Artikel dagegen mit revSEFV gekennzeichnet.