Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 9 Seiten
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Swisselectric, die Alpiq AG, die BKW Energie AG, der Verein Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und der Verein Kettenreaktion machen darauf aufmerksam, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl auf elf der Anteil der Vertreter der Betreiberunternehmen entsprechend zu erhöhen sei.
4.5 Bemerkungen zu den Kostenstudien
Die Grünen, die Umweltorganisationen und die Schweizerische Energiestiftung führen aus, dass die Berechnungen in den Kostenstudien zu wenig Rücksicht auf die Komplexität der Stilllegungs- und Entsorgungsprojekte nehmen würden. Weltweit seien erst wenige Reaktoren zurückgebaut worden und es gebe kein Endlager für hochaktive Abfälle. Die Erfahrung mit anderen Grossprojekten zeige, dass die Kosten meist viel höher ausfielen als projektiert.
Die GLP, die SP, die Grünen, die Schweizerische Energiestiftung, die Umweltorganisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der Schweizerische Städteverband fordern die Arbeit mit Szenarien bei der Ausarbeitung der Kostenstudien. Es solle nicht nur mit dem idealen Szenario gerechnet werden, sondern auch ein realistisches und pessimistisches Szenario erstellt werden.
Weiter fordern die SP, die Grünen, die Schweizerische Energiestiftung, die Umweltorganisationen und der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass bei der Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie bei der Berechnung der Beiträge nicht eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen werden dürfe, sondern bloss eine von 40 Jahren. Zudem sollen die Kostenstudien von einer unabhängigen Stelle erarbeitet oder zumindest unabhängige Fachleute beigezogen werden.
Die GLP möchte Art. 8 Abs. 3 revSEFV ergänzen, so dass das UVEK die Berechnungsgrundlage auch dann anpasst, wenn ein Kernkraftwerk weniger lang betrieben wird.
4.6 Weitere Bemerkungen
Der Kanton Tessin macht darauf aufmerksam, dass es keine Analyse der Auswirkungen der Revision auf die Preise von Strom aus Kernanlagen gibt.
Der Kanton Thurgau begrüsst die Aufteilung der Prüfung der Kostenstudie in sicherheitsrelevante Aspekte durch das ENSI und in Kostenberechnung durch unabhängige Fachleute.
Die SP, die Grünen, die Umweltverbände und die Schweizerische Energiestiftung fordern, dass die Berechnung der Entsorgungskosten eine Beobachtungsphase von 100 Jahren abdecken sollte. Weiter fordern sie den Durchgriff auf die Aktionäre der Eigentümergesellschaften, um die Beiträge der Eigentümer auch im Falle von fehlendem Kapital der Gesellschaft zu gewährleisten. Die Solidarhaftung genüge nicht. Zudem hätten die Gösgen-Däniken AG und die Kernkraftwerk Leibstadt AG eine dünne Kapitaldecke. Weiter verlangen sie die Weiterführung von Kostenstudien auch nach der endgültigen Ausserbetriebnahme, um allfällige Kostensteigerungen zu berücksichtigen.
Ebendiese Organisationen fordern gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und dem Schweizerischen Städteverband, dass die Überschüsse in den Fonds erst ausgezahlt werden sollen, wenn die Stilllegung abgeschlossen, beziehungsweise das Lager endgültig verschlossen sei.
Die SP, die Grünen, die Umweltorganisationen und die Schweizerische Energiestiftung fordern eine Änderung der Art. 15 und 16 SEFV. Sie fordern, den Anteil von Aktien und Währungen zugunsten von sicheren Anlagen wie Immobilien und Obligationen zu senken und allgemein eine vorsichtigere Anlagestrategie.
Der Kanton Bern wünscht eine Überprüfung, ob Art. 2 Abs. 2 lit. e SEFV hinsichtlich Umfang der Stilllegungsarbeiten mit Art. 29 Abs. 1 KEG übereinstimmt. Soweit nötig, könne eine Anpassung von Art. 2 Abs. 2 lit. e SEFV im Rahmen der nächsten Revision vorgenommen werden.
Ausserhalb der vorliegenden Revision verlangen die Grünen, die Umweltorganisationen und die Schweizerische Energiestiftung eine Änderung von Art. 80 Abs. 4 KEG. Der Bund solle in keiner Weise