Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 9 Seiten
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Die Kantone Zug und Appenzell Innerrhoden, die FDP, die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft sowie verschiedene energiepolitische und technische Organisationen fordern eine Streichung von Art. 8a Abs. 2 Satz 2 revSEFV, also die Möglichkeit der Anpassung der Parameter bei wesentlichen Änderungen. Es gäbe bereits genügend andere Instrumente, um kurzfristigen Änderungen des Marktumfeldes zu berücksichtigen. Häufige Anpassungen würden die Interessen der Betreiber an stabilen Beitragsveranlagungen und konstanten Beiträgen beeinträchtigen. Zudem könnte die offene Formulierung zu politischer Einflussnahme führen.
Der Kanton Bern befürchtet, dass die Subdelegation die Fonds und die Elektrizitätsunternehmen kurzfristigen und politischen Einflussfaktoren aussetzen könnte, was die Planungssicherheit einschränke. Er geht jedoch davon aus, dass die Subdelegation über die nötige rechtliche Grundlage verfüge.