Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 9 Seiten

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Der Kanton Bern fordert die Sistierung des laufenden Revisionsverfahrens, da die momentane Daten- und Rechtslage angesichts der hängigen Beschwerde gegen den Sicherheitszuschlag zu unklar sei.

4.2 Bemerkungen zum Sicherheitszuschlag

Zum Sicherheitszuschlag wurden unterschiedliche Ansichten vertreten. Die Kantone Bern, Zug und Appenzell Innerrhoden, die SVP, die FDP, die Elektrizitätswirtschaft sowie verschiedene energiepolitische und technische Organisationen fordern die Abschaffung des Sicherheitszuschlags. Der Kanton Bern betont insbesondere, dass aufgrund des noch hängigen Verfahrens noch immer unklar sei, ob der Sicherheitszuschlag überhaupt rechtmässig sei und die vorangegangene Revision somit noch gar nicht in Kraft getreten sei.

Der Kanton Basel Landschaft schlägt vor, den Sicherheitszuschlag von 30% zu senken.

Die SP fordert eine Anpassung des Sicherheitszuschlags für Projekterweiterungen und Unvorhergesehenes. Die GLP begrüsst den Sicherheitszuschlag und fordert eine regelmässige Überprüfung der Höhe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund vertritt die Ansicht, dass nach den neusten Erkenntnissen zur Stilllegung aus Deutschland zu den massiv höheren Kosten wegen der ungeklärten Endlagersuche eine Erhöhung des Sicherheitszuschlags angezeigt sei.

Die Grünen, die Umweltverbände und die Schweizerische Energiestiftung fordern momentan keine Erhöhung des Sicherheitszuschlags. Vielmehr fordern sie die Anpassung des Teuerungszuschlags sowie die Arbeit mit Szenarien (s. 4.3 und 4.5). Falls diesen Forderungen nachgekommen werden sollte, könne der Sicherheitszuschlag in der Höhe von 30% gehalten werden, ansonsten müsse er auf 100% erhöht werden.

4.3 Anpassung von Anlagerendite und Teuerungsrate

Die SP, die Grünen, die Vertreter der Umweltorganisationen, die Schweizerische Energiestiftung, sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordern eine Anpassung der Anlagerendite und der Teuerungsrate.

Die Teuerungsrate müsse, wie im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle angeregt, erhöht werden. Der Landesindex für Konsumentenpreise solle als Basis für das finanzmathematische Berechnungsmodell verwendet werden. Insbesondere der Neat-Teuerungsindex würde den Anforderungen der Stilllegungs- und Entsorgungskosten näher liegen.

Alle Obengenannten, mit Ausnahme von Pro Natura, sind zudem der Ansicht, die Anlagerendite sei zu hoch angesetzt. Das momentane Renditeziel verlange nach grossen Anlagerisiken, um das Ziel erreichen zu können. Als Vergleich könne der BVG-Mindestzinssatz herangezogen werden.

4.4 Zusammensetzung der Fonds-Gremien

Die SP, die Grünen, die Schweizerische Energiestiftung, die Vertreter der Umweltverbände und der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordern die Besetzung der Kommission mit ausschliesslich unabhängigen Mitgliedern. Die Vertreter der Eigentümer hätten ein zu grosses Interesse daran, möglichst viele Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

Die GLP hält fest, dass die Vertretung der Eigentümer in den kommenden Jahren wohl nach unten korrigiert werden müsse. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die unabhängigen Mitglieder auch tatsächlich unabhängig seien und die nötigen Fachkenntnisse mitbringen würden. Sie schlägt Anforderungsprofile an die unabhängigen Mitglieder vor.

Der Schweizerische Städteverband fordert die bisherige Vertretung der Eigentümer von maximal vier Sitzen auch nach der Erweiterung der Kommission auf elf Mitglieder beizubehalten. Dies um die Unabhängigkeit der Fonds als gesamtes zu stärken.