Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 9 Seiten
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3. Überblick über das Ergebnis der Anhörung
Im Rahmen der Anhörung sind 50 Stellungnahmen eingegangen. Ein Grossteil der Teilnehmenden begrüsst die geplante Trennung von Aufsichtsbehörde und Fonds-Gremien als Teil der Good Governance. Häufig kritisiert wird dabei jedoch, dass die Verschiebung der Kompetenzen von der Kommission bzw. vom Bundesrat zum UVEK genau diesem Vorhaben, nämlich die Entflechtung der operationellen Geschäfte von der Aufsicht, zuwiderlaufe. Viele Stellungnahmen äussern sich zudem zum Sicherheitszuschlag von 30%, der nicht Gegenstand dieser Vorlage ist.
Die Revision wird von acht Kantonen mit wenigen Bemerkungen begrüsst. Sieben Kantone lehnen den Entzug von Kompetenzen der Kommission zugunsten des UVEK ab. Vier Kantone fordern zudem den Verzicht auf die Anpassung der Teuerungsrate, Anlagerendite und Sicherheitszuschlag bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen durch das UVEK. Weiter fordern vier Kantone die Abschaffung des Sicherheitszuschlags oder regen dessen Senkung an. Vier Kantone haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Zwei Kantone haben sich zur Anhörung nicht geäussert.
Die SP, die GLP und die Grünen begrüssen die Stärkung der Good Governance, die getroffenen Massnahmen gehen ihnen jedoch noch nicht weit genug. Insbesondere sollen die Kostenstudien mit Szenarien arbeiten. Weitere Forderungen dieser Parteien betreffen unter anderem die Zusammensetzung der Gremien und die Beibehaltung bzw. unter Umständen Erhöhung des Sicherheitszuschlags. Die SVP und die FDP lehnen die Revision ab. Beide Parteien sind der Ansicht, dass die zusätzlichen Kompetenzen an das UVEK dem Ziel der Revision, der Entflechtung, klar entgegenstehen. Zudem lehnen beide Parteien den Sicherheitszuschlag ab und fordern dessen Abschaffung.
Die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft lehnen die Revision grundsätzlich ab. Die Entflechtung an sich wird nicht kritisiert, jedoch ist ihrer Ansicht nach eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt unnötig. Durch die zusätzlichen Kompetenzen des UVEK werde für den Bund genau jenes Haftungsrisiko begründet, welches durch die Entflechtung aufgehoben werden sollte. Zudem fordern sie die Abschaffung des Sicherheitszuschlags. Die teilnehmenden energiepolitischen Organisationen schliessen sich in vielen Bereichen der Elektrizitätswirtschaft an.
Die Umweltorganisationen und eine energiepolitische Organisation heissen den Vorschlag gut, fordern jedoch weitergehende Anpassungen, insbesondere die Besetzung der Fonds-Gremien mit ausschliesslich unabhängigen Mitgliedern und die Senkung der Anlagerendite. Weiter fordern sie die Erhöhung der Teuerungsrate und die Erstellung der Kostenstudien mit Szenarien. Falls diesen letzten beiden Forderungen nachgekommen werde, sei der Sicherheitszuschlag von 30% angemessen. Ansonsten müsse der Sicherheitszuschlags erheblich erhöht werden.
Einige der Spontanteilnehmenden stehen mit ihrer Stellungnahme inhaltlich eher den Umweltorganisationen, andere eher den Vertretern der Elektrizitätswirtschaft nahe.
4. Allgemeine Bemerkungen zur Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
4.1 Allgemeine Bemerkungen
Viele Teilnehmer begrüssen eine Anpassung der Verordnung unter dem Stichwort der Good Governance ausdrücklich.
Jedoch gibt es auch viele Teilnehmer, für die eine zweite Revision unnötig erscheint. Der Schweizerische Gewerbeverband kritisiert, die Anpassung werde vorgeschlagen, noch bevor die erste Revision rechtskräftig sei, was von einer mangelnden Rücksicht auf die Regulierungssubjekte und -objekte zeuge, wenn nicht sogar auf eine Geringschätzung des demokratischen Wegs hindeute. Verschiedene andere Teilnehmer, insbesondere die FDP, die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft und verschiedene energiepolitische und technische Organisationen, bspw. das Energieforum Nordwestschweiz und die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz betonen, dass die Fonds auf gutem Kurs seien und sich keine Finanzierungslücke abzeichne. Einige Teilnehmer betonen zudem, der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle weise Mängel auf.