Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/146: Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) · 40 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 26. September 2014 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG). Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen.
Mit Brief vom 1. April 2015 lud Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise ein, sich zu einem Entwurf der Verordnung betreffend die Aufsicht über die Krankenversicherung (KVAV) zu äussern1. Diese Einladung wurde an 80 Adressaten versandt. Die Anhörung dauerte bis am 8. Juli 2015.
2 Stellungnahmen
Insgesamt gingen 77 Stellungnahmen ein, wovon 57 von begrüssten Anhörungsteilnehmern und 20 von nicht begrüssten Organisationen. Von den begrüssten teilten ein Kanton und 5 Organisationen mit, dass sie auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichten.
Alle Kantone, ausser Appenzell Innerrhoden, haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Zudem hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Stellungnahme eingereicht. Von den 12 einbezogenen politischen Parteien antworteten vier (CVP, FDP, SP, SVP). Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete äusserte sich nur die schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete inhaltlich. Von den Dachverbänden der Wirtschaft antworteten sieben. Von den interessierten Kreisen äusserten sich fünf Konsumenten- und Patientenorganisationen, neun Verbände von Leistungserbringer, 18 Versicherer und Verbände von Versicherern. Zudem sind Stellungnahmen von fünf weiteren interessierten Verbänden eingegangen. Die Liste der Anhörungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
3 Überblick
3.1 Zustimmung zum Entwurf, teilweise mit Vorbehalten
Kantone (22 + 1): AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR («keine Bemerkungen»), JU, LU, NE,
NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH und GDK
Parteien (1): SPS
Dachverbände der Wirtschaft (2): Centre patronal, SGB
Konsumenten- und Patientenverbände (4): ACSI, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, FRC, Stiftung Konsumentenschutz
Leistungserbringer (3): FSP, Pharmasuisse, VSAO
3.2 Ablehnung des Entwurfs
Etliche Teilnehmende lehnen den Entwurf in der vorgelegten Form ab und beantragen, ihn umfassend zu überarbeiten. Insbesondere die Versicherer beantragen, den überarbeiteten Entwurf nochmals in eine Anhörung zu geben.
1 Die Unterlagen sind auf dem Internet veröffentlicht unter https://www.ad-
min.ch/ch/d/gg/pc/ind2015.html