Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/146: Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) · 40 Seiten

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Die Teilnehmenden beteuern, dass sie eine Verbesserung der Aufsicht befürworten und stellen den Erlass einer KVAV nicht grundsätzlich in Frage. Sie beanstanden teilweise dieselben Vorschläge wie die Teilnehmenden, die dem Entwurf mit Vorbehalten zustimmen.

Kantone (2): GL, ZG

Parteien (3): CVP, FDP, SVP

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (1): SAB

Dachverbände der Wirtschaft (4): Economiesuisse, SBV, SGV, FER

Leistungserbringer (5): SSO, Hausärzte, Medswissnet, FMH, OMCT

Versicherer und ihre Verbände (17): Assura, Concordia, Curafutura, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, ÖKK, RVK, RVK Rück, Santésuisse, SVK, SVV, Sasis, Sympany, Tarifsuisse, Turbenthal, Visana

Versicherte/Konsumenten (1): Konsumentenforum

Weitere interessierte Kreise (4): Bündnis freiheitliches Gesundheitswesen, Comparis, Expertsuisse, SAV

3.3 Verzicht auf Stellungnahme

Kanton SH, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Kaufmännischer Verband Schweiz, H+, Wettbewerbskommission

4 Zusammenfassung der Stellungnahmen

4.1 Allgemeine Stellungnahmen

Befürworter des Entwurfs

Die GDK, die Mehrheit der Kantone, die SPS, der SGB und der VSAO befürworten den Entwurf der KVAV. Die meisten von ihnen bringen allerdings Vorbehalte an.

Vorbehalt, dass Aufsicht zu wenig weit geht

Der SGB beanstandet, dass die Aufsicht über die OKP weniger griffig ausgestaltet sei als diejenige über die Privatversicherungen. Er betrachtet die KVAV als absolutes Minimum.

Die ACSI, die FRC und die Stiftung für Konsumentenschutz gehen davon aus, dass die Bestimmungen der KVAV teilweise zu wenig weit gehen. Sie erwähnen dazu insbesondere die Werbe- und Vermittlungstätigkeit und die Höhe und den Abbau der übermässigen Reserven.

Vorbehalte bezüglich gewisser Bestimmungen

Die GDK und die meisten Kantone beantragen Änderungen an den Bestimmungen zur Prämiengenehmigung. Insbesondere wollen sie sicherstellen, dass die kantonalen Prämien den im betreffenden Kanton anfallenden Kosten folgen.

Diese und weitere Vorbehalte werden bei den einzelnen Bestimmungen angeführt.

Gegner des Entwurfs

Die CVP, die FDP und die SVP, mehrere Wirtschaftsverbände und vor allem die Versicherer lehnen den Entwurf ab. Zur Begründung führen sie insbesondere an: