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Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 12 Seiten
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20 01 38 [-] Holzabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 37 fallen
Holzabfälle, die weder behandelt noch beschichtet sind
Baum- und Strauchschnitt
Abfälle aus der Behandlung von Holzabfällen
10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (mit Ausnahme derjenigen, die unter Kapitel 19 fallen)
10 01 01 [-] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter
10 01 04 fällt
Bettasche aus der Verbrennung von naturbelassenem Holz oder unbehandeltem Restholz aus Sägereien
10 01 03 [-] Filterstäube aus Torffeuerung oder Feuerung mit naturbelassenem Holz oder Restholz
10 01 14 [S] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefähr-
liche Stoffe enthalten
10 01 15 [-] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Aus-
nahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
Bettasche aus Altholzfeuerungen, welche die Anforderungen an Reaktorstoffe nach Anh. 1 Ziff. 31 Abs. 2 TVA einhalten
10 01 16 [S] Filterstäube aus Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17 [-] Filterstäube aus Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
Filterstaub aus Altholzfeuerungen, der die Anforderungen Anforderungen an
Reaktorstoffe nach Anh. 1 Ziff. 31 Abs. 2 TVA einhält
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) anderswo nicht genannt
19 12 06 [S] Problematische Holzabfälle
Zerkleinerte Holzabfälle deren Schadstoffgehalte einen der Richtwerte der für Altholzfeuerungen zugelassenen Holzabfälle überschreiten
Siehe: Kontrolle der Qualität von Holzabfällen
19 12 07 [-] Naturbelassenes Holz
Rinden, Hackschnitzel, Sägemehl, Schwarten, Spreissel, Scheiter, Reisig, bindemittelfreie Briketts
19 12 98 [ak] Holzabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 06 oder 19 12 07 fallen (Altholz)
Zerkleinerte Holzabfälle, deren Schadstoffgehalte die Richtwerte für die stoffliche Verwertung oder für Altholzfeuerungen einhalten
Siebüberlauf
Siehe: Kontrolle der Qualität von Holzabfällen