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Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 12 Seiten

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20 01 38 [-] Holzabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 37 fallen

 Holzabfälle, die weder behandelt noch beschichtet sind

 Baum- und Strauchschnitt

Abfälle aus der Behandlung von Holzabfällen

10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (mit Ausnahme derjenigen, die unter Kapitel 19 fallen)

10 01 01 [-] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter

10 01 04 fällt

 Bettasche aus der Verbrennung von naturbelassenem Holz oder unbehandeltem Restholz aus Sägereien

10 01 03 [-] Filterstäube aus Torffeuerung oder Feuerung mit naturbelassenem Holz oder Restholz

10 01 14 [S] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefähr-

liche Stoffe enthalten

10 01 15 [-] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Aus-

nahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen

 Bettasche aus Altholzfeuerungen, welche die Anforderungen an Reaktorstoffe nach Anh. 1 Ziff. 31 Abs. 2 TVA einhalten

10 01 16 [S] Filterstäube aus Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 17 [-] Filterstäube aus Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen

 Filterstaub aus Altholzfeuerungen, der die Anforderungen Anforderungen an

Reaktorstoffe nach Anh. 1 Ziff. 31 Abs. 2 TVA einhält

19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) anderswo nicht genannt

19 12 06 [S] Problematische Holzabfälle

 Zerkleinerte Holzabfälle deren Schadstoffgehalte einen der Richtwerte der für Altholzfeuerungen zugelassenen Holzabfälle überschreiten

Siehe: Kontrolle der Qualität von Holzabfällen

19 12 07 [-] Naturbelassenes Holz

 Rinden, Hackschnitzel, Sägemehl, Schwarten, Spreissel, Scheiter, Reisig, bindemittelfreie Briketts

19 12 98 [ak] Holzabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 06 oder 19 12 07 fallen (Altholz)

 Zerkleinerte Holzabfälle, deren Schadstoffgehalte die Richtwerte für die stoffliche Verwertung oder für Altholzfeuerungen einhalten

 Siebüberlauf

Siehe: Kontrolle der Qualität von Holzabfällen