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Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 12 Seiten
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Verwendung von Begleitscheinen
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1. Begleitschein für den Verkehr mit Sonderabfällen in der Schweiz
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1. Begleitschein für den Verkehr mit Sonderabfällen in der Schweiz
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Bestätigt das Entsorgungsunternehmen die Entgegennahme der Abfälle am Standort des Abgeberbetrieb (Artikel 11 Absatz 3 VeVA), sollen diese unmittelbar an dessen Standort überführt werden. Die Bestätigung der Entgegennahme und die Anlieferung erfolgt am gleichen Tag. Es ist zu beachten, dass in diesem Fall der Begleitschein nicht zugleich als Beförderungspapier gemäss Gefahrgutvorschriften verwendet werden kann, weil der im Feld 1 unterzeichnende Abgeberbetrieb nicht dem Versender entspricht.