Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 4 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen H371-1493

sowie entsprechenden Fundstellen aufgeführt. Detaillierte Tabellen mit Richtwerten werden als PDF-Datei hinterlegt.

Verwendung von Begleitscheinen Eingangskontrolle

Die Änderung von Art. 11 VeVA vom 1. Mai 2014 machen eine Reihe von Ergänzungen nötig. Es wird präzisiert, was bei der Verwendung von Begleitscheinen und bei der Eingangskontrolle zu beachten ist, wenn die Sonderabfälle am Standort des Abgeberbetriebs durch das Entsorgungsunternehmens entgegengenommen werden.

Umweltverträgliche Entsorgung von Altspeiseöl

Im Zusammenhang mit festgestellten Schadstoffen in Futtermitteln hat das BAFU zusammen mit der Forschungsanstalt Agroscope Richtwerte festgelegt und in einem Rundschreiben verlangt, die Qualität von Altspeiseöl entsprechend zu kontrollieren. Inzwischen hat die Verwendung von Altspeiseöl in Futtermitteln gegenüber der energetischen Verwertung (Biogas, Biodiesel) an Bedeutung verloren. Die Forschungsanstalt Agroscope, welche für die Futtermittelsicherheit und -kontrolle zuständig ist, hat darauf hingewiesen, dass unerwünschte Stoffe in der Futtermittelbuch-Verordnung geregelt sind und dort Höchstgehalte für Kohlenwasserstoffe fehlen.

In der entsprechenden Rubrik der Vollzugshilfe sollen die Hinweise auf die Beprobung und Qualitätskontrolle entfernt werden. Es wird bekräftigt, dass ausschliesslich Altspeiseöl- und fette aus der Gastronomie oder der Nahrungsmittelindustrie mit Code 20 01 25 [ak] für die für Herstellung von Futtermitteln, Biogas oder Biodiesel verwendet werden soll. Ausgeschlossen ist die Verwendung von Altspeiseöl aus öffentlichen Sammelstellen, weil mit Verunreinigungen von Kohlenwasserstoffen oder anderen Schadstoffen zu rechnen ist.

Umweltverträgliche Entsorgung von Holzabfällen

Im Rahmen einer Diplomarbeit an der Technischen Universität Dresden, die vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich begleitet wurde, konnte eine vereinfachte Methode für die Probenahme von Holzabfällen erarbeitet werden. Es wurde aufgezeigt, dass die Resultate der chemischen Analyse mit denjenigen aus Proben, die nach der bisher empfohlenen Methode entnommen worden sind, vergleichbar sind. Die vorgeschlagene Methode beruht auf einem Vorschlag des ARV und des AWEL. Dabei wurden auch Labors konsultiert, die solche Beprobungen durchführen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Platzbedarfs lässt die neue Methode tatsächlich unangemeldete Kontrollen zu, was bisher kaum möglich war.

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