Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht

Abs. 4 AIA-Gesetz). Eine ähnliche Regelung sieht beispielsweise Artikel 37h Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)41 vor. Diese Delegation entspricht der allgemeinen Vorgehensweise bei der Festlegung von Beträgen.

Nach Artikel 21 Absatz 5 AIA-Gesetz regelt der Bundesrat die Einzelheiten des Betriebs des ESTV-Informationssystems mit den im Rahmen des anwendbaren Abkommens und des AIA-Gesetzes erhaltenen Daten, namentlich die Organisation und Führung des Informationssystems, die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, den Katalog der Daten über administrative und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen, die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigungen, die Aufbewahrungsdauer sowie die Archivierung und Vernichtung der Daten. Diese Delegation entspricht der allgemein üblichen Vorgehensweise.

41 SR 952.0