Vorlagen

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 244Fedlex · Vorlage

werden. Die Verantwortung für die dosimetrischen Kontrollen unterliegt der zuständigen Medizinphysikerin oder dem zuständigen Medizinphysiker.

d. Durchführung der Prüfungen

Bei der Durchführung der Prüfungen sind die Erfahrung und der Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Hierfür sind zu berücksichtigen:

1. die Herstellerangaben;

2. die einschlägigen nationalen und internationalen Normen (IEC-Normen) ;

3. die Empfehlungen nationaler und internationaler Fachorganisationen, insbesondere der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik (SGSMP),;

4. die Wegleitungen des BAG.

Für HDR-Afterloading-Einrichtungen ist die Empfehlung Nr. 138 der SGSMP „Dosimetry and Quality Assurance in High Dose Rate Brachytherapy with Iridium-192“ zu beachten.

Lieferanten, Hersteller oder Fachfirmen, welche Qualitätsprüfungen an Bestrahlungseinheiten durchführen, müssen über eine diesbezügliche Bewilligung des BAG und entsprechend ausgebildetes technisches Fachpersonal verfügen.

Die Intervalle für die Prüfungen können prüfpunktspezifisch gegenüber den angegebenen minimalen Periodizitäten verkürzt werden.

Intervalle und Umfang der Instandhaltung / Wartung richten sich nach den Bestimmungen der MepV9 und werden duch den Hersteller festgelegt.

8Empfehlung Nr. 13 der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizi-

nische Physik, "Dosimetry and Quality Assurance in High Dose Rate Brachytherapy with Iridium-192", Januar 2005 ISBN: 3 908 125 36-7 Die Empfehlung kann im Buchhandel bezogen oder www.sgsmp.ch eingesehen werden.

9 SR 812.213