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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 246Fedlex · Vorlage

nerhalb der rechtsgültig festgelegten Eichfehlergrenze liegen. Es wird ein Eichzertifikat ausgestellt mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Nacheichung erforderlich. Eichungen können nur durch eine vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) anerkannte Eichstelle durchgeführt werden und richten sich nach den Anforderungen von Artikel 14, 15, 17 und 18 StmMv.

Kalibrierung

Bei der Kalibrierung wird der Zusammenhang zwischen dem wahren Wert der Messgrösse und dem vom Gerät angezeigten Messwert bestimmt. Dabei wird das Messgerät mit einem rückverfolgbaren Normal (kalibrierte radioaktive Quelle) verglichen und die Abweichung festgestellt. Die Resultate werden in einem Kalibrierzertifikat festgehalten. Die Kalibrierung des Messgerätes erfolgt durch den Hersteller oder eine andere befähigte Stelle unter festgelegten Bedingungen. Das Datum der letzten Kalibrierung muss am Gerät angeschrieben sein.

Konstanzprüfung

Bei der Konstanzprüfung wird die Abweichung der Anzeige des Messgerätes gegenüber einem Referenzwert bezüglich Einhaltung der vorgegebenen Toleranz in regelmässigen Abständen geprüft. Sie erfolgt durch den Anwender. Unmittelbar nach der Eichung oder Kalibrierung eines Messgerätes muss mit einer geeigneten radioaktiven Quelle (Sollwert-, Check- oder Flächenquelle) ein Referenzwert für die periodische Konstanzprüfung ermittelt werden. Die Messgeometrie, die verwendeten radioaktiven Quellen, die Referenzwerte und die Resultate der Konstanzprüfungen müssen in einer betriebsinternen Weisung festgehalten und protokolliert werden. Nach einer Reparatur oder bei einer Abweichung vom Referenzwert, der grösser ist als die vorgegebene Toleranz, muss das Messgerät neu justiert und geeicht oder kalibriert werden.

Funktionskontrolle

Für die Funktionskontrolle müssen geeignete radioaktive Quellen zur Verfügung stehen. Sie erfolgt durch den Anwender und umfasst folgende Prüfpunkte:

- Batterietest

- Überprüfungen des Untergrundes (Background-Strahlung)

- Funktionstest mit einer radioaktiven Quelle (z.B. Sollwertquelle) oder in einem bekannten Strahlenfeld.

Dabei soll überprüft werden, ob das Strahlenschutzmessgerät auf Strahlung anspricht. Die Resultate der Funktionskontrollen müssen nicht protokolliert werden.