Vorlagen
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 248Fedlex · Vorlage
3. Zuständige Stellen
3.1 Eichstellen
Die vom METAS anerkannten Eichstellen sind zur Zeit der Inkraftsetzung der vorliegenden Verordnung die folgenden:
- Paul Scherrer Institut, PSI, Villigen
- Institut de radiophysique, IRA, CHUV Lausanne
3.2 Kalibrierstellen
Kalibrierstellen sind Hersteller von Messgeräten oder andere befähigte Stellen (PSI, IRA). Sie müssen über die folgenden Fachkompetenzen verfügen:
- Kenntnis von Funktion und Bedienung des zu kalibrierenden Messgerätes
- Kenntnis in der Bestimmung der Messunsicherheit
- Kenntnis über die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Normale
- Angemessene messtechnische Infrastruktur
- Dokumentation und Validierung der Kalibrierverfahren
- Umsetzung von Qualitätssicherungsmassnahmen
Das von der Kalibrierstelle ausgestellte Kalibrierzertifikat muss folgende Elemente enthalten:
- Auftragnehmer und Auftraggeber
- Beschreibung und eindeutige Identifikation des Messgerätes
- Datum der Kalibrierung
- Name und Unterschrift der für die Kalibrierung betrauten Person
- Angaben über die Rückverfolgbarkeit
- Umfang der Kalibrierung
- Kurzbeschreibung des Messverfahrens und der Messbedingungen
- Messresultate und Angabe der Messunsicherheit