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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 282Fedlex · Vorlage

Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)

vom ... Entwurf Anhörung

Das Eidgenössische Departement des Innern, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI),

gestützt auf die Artikel 24 Absatz 3, 98 Absatz 4, 101, 103 Absatz 2 und 112 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung vom ...1 (StSV),

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1Diese Verordnung gilt für:

a. Anlagen, die der Erzeugung von Photonen- oder Korpuskularstrahlen dienen und die für nichtmedizinische Anwendungen bestimmt sind;

b. Störstrahler, sofern die Ortsdosisleistung in 10 cm Abstand zur Oberfläche mehr als 1 μSv pro Stunde beträgt und sie für nichtmedizinische Anwendungen bestimmt sind.

2Erfasst werden insbesondere Anlagen zur Werkstoffprüfung, Werkstoffveränderung, Mess- und Regeltechnik, Herstellung von Radionukliden sowie Anlagen zu Forschungs- und Sterilisationszwecken.

Art. 2 Begriffe

Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und Anhänge 1 und 4 StSV sowie nach Anhang 1 dieser Verordnung.

Art. 3 Anerkannte Regeln der Technik

Die Anlagen und deren Betrieb müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die international harmonisierten Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und des Europäischen Komitees für Elektrotechnische Normung (CENELEC).

1 SR 814.501

2014–......