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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 469Fedlex · Vorlage
Anhang 1 (Art. 1 Abs. 2)
Begriffsbestimmungen
Vorbemerkung
Die Begriffe sind in alphebetischer Reihenfolge aufgeführt.
Abnahmeprüfung
Prüfung, ob ein Produkt so installiert wurde, dass der Strahlenschutz bei der Inbetriebnahme und bei der Anwendung gewährleistet wird.
Abwasserkontrollanlage
Einrichtung, die verhindert, dass aus Kontrollbereichen über die Abwässer unkontrolliert radioaktive Flüssigkeiten an das Kanalisationsnetz abgeleitet werden.
Aktivimeter
Messmittel zur Ermittlung der Aktivität offener radioaktiver, zur medizinischen Anwendung bestimmter Quellen;
Arbeitsbereich
Nach Artikel 95 StSV alle Räume, in denen mit radioaktiven Quellen in offener Form oberhalb der Bewilligungsgrenze nach Anhang 3 Spalte 10 StSV gearbeitet wird. Insbesondere sind dies Isotopenlabors, Warte- und Ruheräume von Patientinnen und Patienten, welchen offene radioaktive Quellen verabreicht wurden, sowie Applikations-Scannerräume und Therapiepatientenzimmer. Entsprechend den umgesetzten Aktivitäten werden die Typen A, B und C unterschieden.
Bestrahlungseinheit
Ein zu Bestrahlungszwecken benutzbares Gerät, das eine geschlossene radioaktive Quelle enthält. Die radioaktive Quelle ist in einer Abschirmung eingeschlossen, mit welcher sie in jedem Betriebszustand mechanisch verbunden bleibt.
Bestrahlungsraum
Raum, in dem eine Bestrahlungseinheit ohne Vollschutzeinrichtung betrieben wird. Ein Bestrahlungsraum ist so abgeschirmt, dass die Richtwerte für Ortsdosis in benachbarten Bereichen eingehalten werden können.
Betriebsareal
Das Betriebsareal umfasst das ganze Areal einer Kernanlage, einer Forschungs-. oder einer medizinischen Einrichtung.
Bildwiedergabesystem
Funktionseinheit mit einem Bildschirm zur Darstellung der verarbeiteten Bilder.