Vorlagen
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage
Anhang 4 (Art. 1 Abs. 2 Bst. d)
Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Lehre, Forschung und Transport
Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten
I1
– Sachverständige beim Umgang mit – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Vertreiben, Lagern, Entsorgen, Ein-, Aus-, Durchführen Weitergeben
offenen radioaktiven Quellen in ei- bildung nach Anhang 4 Tabelle 3 und Versenden von offenen radioaktiven Stoffen
nem Arbeitsbereich B/C – Herstellen, Verwenden und Lagern von offenen radioaktiven Stoffen in Arbeitsbereichen Typ B und C
– Vertreiben, Einrichten, Verwenden, Lagern, Entsorgen, Ein-, Aus-, Durchführen Weitergeben und Versenden von geschlossenen radioaktiven Quellen
I2
– Sachverständige beim Umgang mit – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Verwenden, Lagern und Entsorgen von offenen radioaktiven Stoffen
offenen radioaktiven Quellen mit bildung nach Anhang 4 Tabelle 3 geringer Aktivität in Arbeitsbereichen gemäss Art. 95 StSV
geringer Aktivität
I3
– Sachverständige bei der Material- – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Vertreiben, Einrichten, Verwenden, Lagern, Entsorgen, Ein-, Aus-,
prüfung bildung nach Anhang 4 Tabelle 3 Durchführen und Weitergeben von geschlossenen radioaktiven Quellen für die Werkstoffprüfung beim stationären oder mobilen Einsatz
– Vertreiben und Verwenden von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung für die Werkstoffprüfung beim stationären oder mobilen Einsatz
– Bestimmung des Überwachungsbereichs