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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten
I20
– Radonfachperson – Bachelor- oder Masterabschluss im – Beratung bezüglich Radonschutzmassnahmen bei Neu- und Umbauten
Bauwesen bzw. im technischen Be- – Planen und Durchführen von Radonsanierungsprozessen reich an einer Fachhochschule oder
Universität,
oder
– Abschluss einer beruflichen Grund-
bildung im Bauwesen bzw. im tech-
nischen Bereich
– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-
bildung nach Anhang 4 Tabelle 3