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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten

I20

– Radonfachperson – Bachelor- oder Masterabschluss im – Beratung bezüglich Radonschutzmassnahmen bei Neu- und Umbauten

Bauwesen bzw. im technischen Be- – Planen und Durchführen von Radonsanierungsprozessen reich an einer Fachhochschule oder

Universität,

oder

– Abschluss einer beruflichen Grund-

bildung im Bauwesen bzw. im tech-

nischen Bereich

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

bildung nach Anhang 4 Tabelle 3