Vorlage
Vernehmlassung 2014/157: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) und der Tierschutzverordnung (TSchV)
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Tierschutzverordnung
(TSchV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Tierschutzverordnung vom 23. April 20081 wird wie folgt geändert:
Art. 152 Abs. 1 Bst. e
1Die Fahrerin oder der Fahrer muss:
e. bei der Übergabe der Tiere, die zur Schlachtung transportiert werden, die Fahrzeit schriftlich festhalten.
Art. 165 Abs. 2
2Transportmittel dürfen bei Fahrunterbrüchen von über zwei Stunden nur dann als Aufenthaltsort dienen, wenn die Tiere über die in Anhang 1 aufgeführten Mindestmasse für die Haltung verfügen, Zugang zu Wasser oder nötigenfalls zu Milch haben und in den der Tierart entsprechenden Zeitintervallen gefüttert werden. Ausserdem müssen die Anforderungen an ein den Tieren angepasstes Klima erfüllt sein.
II
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
.... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova