Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/157: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) und der Tierschutzverordnung (TSchV) · 17 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Änderung der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

1. Ausgangslage

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen führte in der Zeit vom 28. Januar bis 17. April 2015 eine Anhörung zur Änderung folgender Verordnungen durch:

 Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401)

 Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP;

SR 916.441.22)

 Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1)

Die Änderung der TSV hat die Umteilung zweier Tierseuchen von den zu überwachenden zu den zu bekämpfenden Seuchen (Paratuberkulose und epizootische hämorrhagische Krankheit), die Kürzung der Liste der von Rindern stammenden BSE-RisikomateriaIien und die Präzisierung der Anerkennungsvoraussetzungen für diagnostische Laboratorien zum Gegenstand. Ferner erfordern neue Erkenntnisse die Aktualisierung von diversen Bestimmungen.

Die Änderungen der VTNP betreffen den Status von Equiden, die Entsorgung von Fischabfällen im Herkunftsgewässer, Vorgaben zur Erhitzung von Milchprodukten vor der Verfütterung an Klauentiere, gewisse Neuerungen und Präzisierungen bezüglich der Verfütterung von tierischen Nebenprodukten und bezüglich Anlagen zur Verarbeitung von Nutz- und Heimtierfutter sowie eine Erweiterung der Ausnahmen für die lnlandentsorgungsgarantie von tierischen Nebenprodukten.

In der TSchV soll präzisiert werden, welche Art von Tiertransporten der Dokumentationspflicht der Fahrzeit unterstehen (Art. 152 TSchV). Zudem soll die erlaubte Aufenthaltsdauer der Tiere im Transportmittel bei Fahrunterbrüchen von 4 auf 2 Stunden verkürzt werden (Art. 165 TSchV).

Zu den vorgeschlagenen Änderungen sind insgesamt 94 Stellungnahmen eingegangen: 21 von kantonalen Regierungen bzw. Departementen, 3 von kantonalen Amtsstellen, eine vom Bundesamt für Umwelt, 68 von Branchen- und Interessenorganisationen und eine von einer Privatperson.

Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Bericht jeweils die Abkürzungen der Organisationen, Ämter und Kantone verwendet. Am Ende des Berichts findet sich eine Liste der eingegangenen Stellungnahmen, in welcher sämtliche Namen ausgeschrieben und mit den zugehörigen Abkürzungen versehen sind.

2. Änderung der Tierseuchenverordnung

2.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Mehrheit der sich äussernden Kantone und Organisationen begrüssen die Änderungsvorschläge der TSV im Grundsatz. So werden die Umteilung der Paratuberkulose und der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (EHD) von den zu überwachenden zu den zu bekämpfenden Seuchen sowie die Differenzierung der Bekämpfungsmassnahmen gegen die

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