Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten
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Artikel 19 E-BüV
Art. 19 Erhebungen für eine erleichterte Einbürgerung oder eine Wiedereinbürgerung bei Aufenthalt im Ausland
(Art. 34 Abs. 3 BüG)
1Die Schweizer Vertretung erstellt den Erhebungsbericht. Dieser enthält die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit) der Bewerberin oder des Bewerbers sowie aktuelle Angaben über die sinngemässe Erfüllung der folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen:
a. Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 4);
b. Respektierung der Werte der Bundesverfassung (Art. 5);
c. Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Art. 7);
d. Förderung und Unterstützung der Integration der Familienmitglieder (Art. 8).
2Der Erhebungsbericht gibt zudem Auskunft über die enge Verbundenheit der Bewerberin oder des Bewerbers mit der Schweiz (Art. 11) sowie über die weiteren, spezifischen Voraussetzungen, die für die Beurteilung einer erleichterten Einbürgerung oder einer Wiedereinbürgerung nach den Artikeln 21 Absatz 2, 27 und 51 BüG notwendig sind.
3Kann die Bewerberin oder der Bewerber die Kriterien nach den Artikeln 7 und 11 wegen Krankheit, Behinderung oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder kaum erfüllen, so wird im Erhebungsbericht darauf hingewiesen.
4Werden minderjährige Kinder in das Einbürgerungsgesuch einbezogen, so gibt der Erhebungsbericht Auskunft über jede Bewerberin und jeden Bewerber.
Zustimmung
Kantone:
FR (mit Vorbehalt)
Parteien:
GPS (mit Vorbehalt)
Verbände/interessierte Kreise:
ASO (mit Vorbehalt), Binational (mit Vorbehalt), EKM (mit Vorbehalt)
Der Kanton FR stellt zwischen den Kantonen inhaltliche Unterschiede in den Erhebungsberichten fest. Eine Vereinheitlichung wäre unter der Ägide des Bundes möglich.
Die ASO ist der Ansicht, bei der Beurteilung des Kriteriums der «Teilnahme am Wirtschaftsleben» oder «am Erwerb von Bildung» sei die Situation des Wohnsitzlandes zu berücksichtigen. Den Schweizer Vertretungen im Ausland sollte ein Handlungsspielraum bei der Beurteilung dieses Kriteriums gelassen werden.
Binational ist der Ansicht, dass Buchstabe a, b und c leicht bizarr wirken.
Die EKM (ebenso GPS) beantragt folgende Anpassung: «(1) Die Schweizer Vertretung erstellt den Erhebungsbericht. Dieser enthält die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit) der Bewerberin oder des Bewerbers. (2) Der Erhebungsbericht gibt zudem Auskunft über die enge Verbundenheit der Bewerberin oder des Bewerbers mit der Schweiz (Art. 11).»
Es liegen keine Ablehnungen vor.
Keine Bemerkungen
Kantone:
AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien:
CVP, EVP, FDP, JSVP, SVP
Verbände/interessierte Kreise:
AvenirSocial, camarada, CSP, cerebral, CP, C9FBA, DVLS, FER, HEKS, humanrights, Integration Handicap, Pink Cross, Sans-Papiers, SFH, SGB, SGV, SGV/USAM, SRK, SKOS, SSV, SVBK, Travail.Suisse, Unia, UNHCR, VKM