Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten
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Artikel 21 E-BüV
Art. 21
Die Bewerberin oder der Bewerber ist verpflichtet, an der Feststellung des für die Anwendung des BüG massgebenden Sachverhaltes mitzuwirken. Sie oder er muss insbesondere:
a. zutreffende und vollständige Angaben über die für die Einbürgerung wesentlichen Tatsachen machen;
b. eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse, von denen sie oder er wissen muss, dass sie einer Einbürgerung entgegenstehen, der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen;
c. bei einem Nichtigkeitsverfahren zutreffende und vollständige Angaben über die für die Einbürgerung wesentlichen Tatsachen machen.
Zustimmung
Kantone:
GE (mit Vorbehalt), GL (mit Vorbehalt)
Parteien:
Verbände/interessierte Kreise:
Der Kanton GE beantragt folgende Formulierung: «die erforderlichen Beweismittel unverzüglich einreichen oder sich darum bemühen, sie innerhalb einer angemessenen Frist zu beschaffen.» Der Kanton GL beantragt, es sei eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung eines Nachweises für Abweichung von den Integrationskriterien aufzunehmen.
Es liegen keine Ablehnungen vor.
Keine Bemerkungen
Kantone:
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, LU, NE, GR, JU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien:
CVP, EVP, FDP, GPS, JSVP, SVP
Verbände/interessierte Kreise:
ASO, AvenirSocial, Binational, camarada, cerebral, CSP, CP, C9FBA, DVLS, EKM, FER, HEKS, humanrights, Integration Handicap, Pink Cross, Sans-Papiers, SFH, SGB, SGV, SGV/USAM, SKOS, SRK, SSV, SVBK, Travail.Suisse, Unia, UNHCR, VKM
Artikel 22 E-BüV
Art. 22 Frist für die Durchführung von Erhebungen
(Art. 25 Abs. 2, 29 Abs. 2 und 34 Abs. 3 BüG)
Werden die kantonale Einbürgerungsbehörde oder die Schweizer Vertretung im Ausland mit Erhebungen für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen beauftragt, so übermitteln sie ihren Erhebungsbericht in der Regel innerhalb von sechs Monaten dem SEM.
Zustimmung
Kantone:
FR, GE, LU (mit Vorbehalt), NE (mit Vorbehalt), TI (mit Vorbehalt), VD (mit Vorbehalt), VS (mit Vorbehalt), ZH (mit Vorbehalt)
Parteien:
Verbände/interessierte Kreise:
SGV (mit Vorbehalt), SSV (mit Vorbehalt)