Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Artikel 17 E-BüV

Art. 17 Erhebungen für eine ordentliche Einbürgerung

(Art. 34 Abs. 3 BüG)

1Die zuständige kantonale Behörde erstellt den Erhebungsbericht. Dieser enthält die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit) der Bewerberin oder des Bewerbers sowie aktuelle Angaben über die Einbürgerungsvoraussetzungen, namentlich die:

a. Art der ausländerrechtlichen Bewilligung (Art. 9 Abs. 1 Bst. a BüG);

b. Aufenthaltsdauer in der Schweiz (Art. 9 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 BüG);

c. Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 4);

d. Respektierung der Werte der Bundesverfassung (Art. 5);

e. Sprachkompetenzen (Art. 6);

f. Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Art. 7);

g. Förderung und Unterstützung der Integration der Familienmitglieder (Art. 8).

2Der Erhebungsbericht gibt zudem Auskunft über das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen (Art. 2).

3Kann die Bewerberin oder der Bewerber die Integrationskriterien nach den Artikeln 6 und 7 wegen Krankheit, Behinderung oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder kaum erfüllen (Art. 9), so wird im Erhebungsbericht darauf hingewiesen.

4Stellen Ehegatten gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch oder werden minderjährige Kinder in das Einbürgerungsgesuch einbezogen, so gibt der Erhebungsbericht Auskunft über jede Bewerberin und jeden Bewerber.

Zustimmung

Kantone:

BE (mit Vorbehalt), BS (mit Vorbehalt), FR (mit Vorbehalt), TI (Vorbehalt), VS (mit Vorbehalt),

Parteien:

Verbände/interessierte Kreise:

SSV (mit Vorbehalt), VKM (mit Vorbehalt)

Der Kanton BE (ebenso VKM) ist der Ansicht, dass die Erhebungsberichte deutlich umfassender ausfallen werden als bisher. Der Kanton BE weist darauf hin, dass die Behörden nicht darum herumkommen, die Gebühren für die Erhebungsberichte deutlich zu erhöhen, was zur Folge haben wird, dass auch die ordentlichen Einbürgerungen deutlich teurer werden.

Der Kanton BS beantragt, sofern die Erleichterungen gemäss Artikel 9 auf das Kriterium «Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen» ausgedehnt werden, sei die Bestimmung zu ergänzen.

Der Kanton FR stellt zwischen den Kantonen inhaltliche Unterschiede in den Erhebungsberichten fest. Eine Vereinheitlichung wäre unter der Ägide des Bundes möglich.

Der Kanton TI beantragt, Absatz 3 sei mit dem Verweis auf Artikel 2 Absatz 2 zu ergänzen. Der Kanton VS schlägt vor, die Formulierung «die zuständige kantonale Behörde» durch «die vom Kanton zu bezeichnende Behörde» zu ersetzen.

Der SSV beantragt, der Erhebungsbericht soll neben Strafurteilen oder hängigen Strafverfahren auch Hinweise zu polizeilichen Vorkommnissen generell oder zu allfälligen Jugendstraftaten enthalten.

Es liegen keine Ablehnungen vor.