Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Artikel 24 E-BüV

Art. 24 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung

Soweit diese Verordnung keine besondere Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004.

Es liegen keine Zustimmungen oder Ablehnungen vor.

Keine Bemerkungen Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH Parteien: CVP, EVP, FDP, GPS, JSVP, SVP Verbände/interessierte Kreise: ASO, AvenirSocial, Binational, camarada, cerebral, CSP, CP, C9FBA, DVLS, EKM, FER, HEKS, humanrights, Integration Handicap, Pink Cross, Sans-Papiers, SFH, SGB, SGV, SGV/USAM, SKOS, SRK, SSV, SVBK, Travail.Suisse, Unia, UNHCR, VKM

Artikel 25 E-BüV

Art. 25 Gebührensätze

(Art. 35 Abs. 1 und 2 BüG)

1Das SEM erhebt die folgenden Gebühren:

a. für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes an:

Franken 1. Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind100

2. Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen150

3. Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung minderjährig sind50

b. für Entscheide über die erleichterte Einbürgerung nach Artikel 21 BüG500

Personen, die:

c. für Entscheide über die übrigen erleichterten Einbürgerungen sowie über Wiedereinbürgerungen von 1. im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind500

2. im Zeitpunkt der Gesuchstellung minderjährig sind250

d. für die Abweisung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes300

e. für Entscheide betreffend Nichtigerklärung von Einbürgerungen500

f. für Bestätigungen des Schweizer Bürgerrechts60

2Für minderjährige Kinder, die in die Einbürgerung eines Elternteils einbezogen werden, erhebt das SEM keine Gebühr.

3Zusätzlich zu den in Absatz 1 Buchstaben b und c erwähnten Gebühren erhebt das SEM zugunsten der zuständigen kantonalen Behörde für deren nachstehende Tätigkeiten die folgenden Gebühren:

Franken

a. für die Erstellung von Erhebungsberichten durch den Wohnkanton je nach Arbeitsaufwand höchstens 350

b. für die Kontrolle der Zivilstandsverhältnisse von im Ausland wohnenden Personen100

Zustimmung Kantone: AG (mit Vorbehalt), BE (mit Vorbehalt), GE, GR (mit Vorbehalt), JU (mit Vorbehalt), SG (mit Vorbehalt), VS (mit Vorbehalt), ZG (mit Vorbehalt) Parteien: EVP Verbände/interessierte Kreise: CP, SSV, VKM