Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten
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weshalb weitere Erhebungen notwendig sind.»
Es liegen keine Ablehnungen vor.
Keine Bemerkungen
Kantone:
AI, AR, AG, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien:
CVP, EVP, FDP, JSVP, SVP
Verbände/interessierte Kreise:
ASO, AvenirSocial, camarada, cerebral, CSP, CP, C9FBA, DVLS, FER, HEKS, humanrights, Integration Handicap, Pink Cross, Sans-Papiers, SGB, SGV, SGV/USAM, SKOS, SRK, SSV, SVBK, Unia, UNHCR, VKM,
Artikel 15 E-BüV
Art. 15 Einreichung und Prüfung der Gesuche bei Aufenthalt im Ausland
(Art. 25 Abs. 2, 29 Abs. 2 und 51 Abs. 1 und 2 BüG)
1Die Bewerberin oder der Bewerber reicht das Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder um Wiedereinbürgerung bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein, wenn sie oder er im Ausland lebt.
2Die Schweizer Vertretung prüft das Gesuch auf seine Vollständigkeit hin. Sie lädt die Bewerberin oder den Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein und nimmt die zur Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen notwendigen Erhebungen vor.
3Die Schweizer Vertretung übermittelt das Einbürgerungsgesuch und den Erhebungsbericht dem SEM.
4Nach Eingang des Gesuchs kann das SEM bei Bedarf die Schweizer Vertretung mit weiteren Erhebungen beauftragen.
5Das SEM bestimmt, welche Unterlagen mit dem Gesuchsformular einzureichen sind.
Zustimmung
Kantone:
Parteien:
GPS (mit Vorbehalt)
Verbände/interessierte Kreise:
EKM (mit Vorbehalt), SFH (mit Vorbehalt), Travail.Suisse (mit Vorbehalt)
Die EKM (ebenso GPS, SFH) beantragt folgende Formulierung: «Die Schweizer Vertretung prüft das Gesuch auf seine Vollständigkeit hin. Sie führt mit der Bewerberin oder dem Bewerber ein persönliches Gespräch und nimmt die zur Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen notwendigen Erhebungen vor.» Die EKM beantragt einen zusätzlichen Absatz: «Das SEM informiert über das erleichterte Einbürgerungsverfahren aus dem Ausland wie folgt: (a) Es gibt insbesondere Auskunft über den Verfahrensablauf, die Unterlagen, die mit den Gesuchsformularen einzureichen sind, die formellen und materiellen Kriterien, welche Gesuchstellende erfüllen müssen und über die Gebühren. (b) Es schaltet die Gesuchsformulare auf.»
Travail.Suisse ist der Ansicht, die Formulierung «bei Bedarf» lasse den Behörden zu viel Handlungsspielraum und beantragt folgende Anpassung: «Das SEM benötigt eine hinreichende Begründung und informiert die Bewerberin und den Bewerber über die Gründe,
weshalb weitere Erhebungen notwendig sind.»
Es liegen keine Ablehnungen vor.