Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 76 Seiten
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– Für die Bestellung von sowie die Übersicht über Trassenstudien verwendet
die TVS ein Bestellinstrument. Mit der Beantragung von Trassenstudien mittels eines Bestellinstruments wird sichergestellt, dass die TVS den für die Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit erforderlichen Überblick erhält. Das Bestellverfahren muss mit den bestehenden Planungsinstrumenten der ISB verknüpft sein.
– Die TVS wirkt in den sogenannten Fahrplanwerkstätten der ISB mit. Dies ist
bis auf weiteres ausschliesslich die Division Infrastruktur der SBB. Mit der frühzeitigen Mitwirkung in den Fahrplanwerkstätten kann die TVS die Planungsarbeiten von Beginn weg begleiten und allfällige Diskriminierungen in ihrer Entstehung verhindern beziehungsweise unterbinden. Zudem erhält sie durch die Mitwirkung in den Fahrplanwerkstätten Einblick in kritische Dossiers. Dadurch wird es der federführenden ISB erschwert, die eigenen Konzern- und Beteiligungs-EVU zu bevorzugen. Allenfalls kann die TVS zwecks unparteiischen und gleichwertigen Einbezugs der Interessen die Fahrplanwerkstätten moderieren. Auch bei einer allfälligen Moderation durch die TVS wird jedoch die fachliche Führung durch die Fahrplanplaner wahrgenommen.
– Die TVS ist frühzeitig in die Baustellen- und Intervallplanung gemäss Arti-
kel 11b NZV einzubeziehen. Dies gilt vor allem bei der Erarbeitung von Alternativangeboten für die EVU während der eingeschränkten Kapazität durch Bauarbeiten. Sie ist im Rahmen des Auftragsmodells auch verantwortlich für allfällige Ersatzfahrpläne.
– Trassenanträge für Regelzüge sowohl im Jahresfahrplan wie auch im unterjäh-
rigen Fahrplan sind bei der TVS einzureichen. Es ist ausschliesslich die TVS, welche diese Trassen zuteilt beziehungsweise ablehnt. Bei Trassenanträgen im operativen Bereich (Trassenbeantragung nach 8 Uhr des Vortages der Zugfahrt) sowie bei Kurzfristbestellungen für Bedarfs- und Extrazüge beurteilt sie im Nachhinein, ob allfällige Ablehnungen durch die ISB korrekt waren.
– Die TVS nimmt aufgrund der von den ISB erhaltenen Daten einen Fahrplan-
vergleich Soll/Ist (geplante/gefahrene Züge) vor. So kann sie die Plausibilität von Ablehnungen aus Stabilitätsgründen einschätzen.
– Die TVS überwacht die rechtzeitige Erarbeitung der Trassenkataloge, wofür
sie frühzeitig in die Planungsarbeiten einbezogen wird. Sie prüft die Trassenkataloge bezüglich der Diskriminierungsfreiheit und publiziert den nationalen Trassenkatalog. Ebenso prüft und publiziert sie die Kataloge der Restkapazitäten. Zudem stellt sie den schweizerischen Korridor-Trassenkatalog für die Güterverkehrskorridore zur Verfügung.