Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 76 Seiten

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1.3.2 Systemführerschaft

1.3.2.1 Ausgangslage

Systemführerschaften sollen Effizienz, Interoperabilität und kundenorientierte Innovationen fördern

Die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit einer Bahninfrastruktur sowie von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) werden nebst der Innovation insbesondere von Standards bestimmt. Da die Bahnlandschaft in der Schweiz ein eng geknüpftes Netz aus verschiedenen Akteuren darstellt, kann die Weiterentwicklung nicht von jedem Unternehmen individuell gesteuert werden. Damit das System Bahn als Ganzes wirtschaftlich und kundenorientiert weiterentwickelt werden kann, müssen systemrelevante Initiativen der Akteure koordiniert werden. In der Schweiz stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da zahlreiche Unternehmen am Betrieb des Normalspurnetzes und der verschiedenen Schmalspurnetze beteiligt sind. Die Anforderungen an einheitliche technische Standards beziehungsweise an die Interoperabilität (z. B. der Fahrzeugeinsatz auf verschiedenen Strecken beziehungsweise Netzen) fordern eine unternehmensübergreifende Abstimmung zwischen den öV-Unternehmen. Artikel 36 des EBG sieht sogenannte Systemführerschaften vor. Demnach kann ein Unternehmen übergeordnete Aufgaben des Infrastrukturbetriebs oder der Infrastrukturentwicklung wahrnehmen.

Wenige technische Systemführerschaften und unzureichende gesetzliche Regelungen

Heute gibt es neben definierten Systemführerschaften (z.B. Bahnstrom, European Train Control System (ETCS), Zugbeeinflussung der Meter- und Spezialspurbahnen (ZBMS)), wahrgenommen durch die SBB und Rhätische Bahn (RhB), brancheninterne Lösungen, die zum Teil historisch gewachsen sind und auf keinem definierten Auftrag basieren. Dies führt dazu, dass die Regeln der Zusammenarbeit unklar sind und Effizienzverluste durch mangelnde Kooperationen resultieren. Der Terminus „übergeordnete Aufgaben“ wird im EBG nicht weiter präzisiert. Ebenso fehlen klare Kriterien und Voraussetzungen für eine Systemführerschaft. Der Prozess der Beauftragung, der Finanzierung, der Steuerung sowie der Rechte und Pflichten einer Systemführerin wurden bislang von Fall zu Fall vereinbart.

Ferner ist zu beachten, dass sich der Artikel 36 EBG ausschliesslich auf die Infrastruktur bezieht. Doch nicht nur in dieser Sparte ermöglichen Systemführerschaften effizientere Umsetzungen. Auch im Verkehrsbereich, namentlich im Vertriebs- und Tarifwesen, stellen Systemführerschaften eine wichtige Koordinationsfunktion dar. Eine gesetzliche Regelung dafür fehlt bislang gänzlich.

1.3.2.2 Anpassungen des Regelwerks

Die EOBI kam im Rahmen ihrer Untersuchungen zum Schluss, dass aufgrund von Grösseneffekten Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen bestehen. Diese könnten durch die verstärkte Koordination der Eisenbahninfrastrukturunternehmen genutzt werden. Systemführerschaften werden in Auftrag gegeben, um solche Effizienzsteigerungspotenziale zu nutzen. Um die damit einhergehende Gefahr von Diskriminie-