Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/26: Änderung der Seilbahnverordnung · 4 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Abteilung Politik

Marcel Hepp 29. Mai 2015

Änderung der Seilbahnverordnung

Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

Aktenzeichen: BAV-011-00003/00002/00008/00001

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führte mit Schreiben vom 23. Juli 2014 eine Anhördung der interessierten Kreise zur geplanten Revision der Seilbahnverordnung durch. Die Anhörung dauerte bis zum 16. September 2014.

Angeschrieben wurden alle wichtigen Vertreter der Branche, zu denen Seilbahnen Schweiz (SBS), die Vereinigung technisches Kader Schweizer Seilbahnen (VTK), das interkantonale Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS), diverse Seilbahnhersteller und die Kantone gehören. Sämtliche 65 Adressaten lassen sich der Beilage entnehmen.

Geantwortet haben 29 Stellen (SBS, 4 Regionalverbände, IKSS, 15 Kantone, 3 Hersteller, 2 Experten sowie 3 Behörden).

Der Revisionsentwurf sah vor, dass für den Nachweis der Sicherheit kantonal bewilligter Anlagen dieselben Unterlagen einzureichen seien, wie für eidgenössisch bewilligte Anlagen. Beim Bau neuer Anlagen sollte die Seilrechnung systematisch durch einen Sachverständigen überprüft werden. Der Geltungsbereich der Verordnung über die Ausbildung und Anerkennung der Technischen Leiter von Seilbahnen (VtL) sollte auf kantonale Seilbahnen ausgedehnt werden. Überdies enthielt der Revisionsvorschlag Ausführungsvorschriften zur Dienstfähigkeit des sicherheitsrelevanten Personals.

Aufgrund der Vielzahl von Stellungnahmen zu einzelnen Bestimmungen der Verordnung muss sich der vorliegende Bericht auf die Wiedergabe der wichtigsten Anliegen beschränken. Alle eingegangenen Stellungnahmen mit sämtlichen Anträgen und Vorschlägen sind abrufbar auf der Homepage des BAV unter http://www.bav.admin.ch/dokumentation/vernehmlassung/04716/index.html?lang=de .

Wichtige Anhörungsergebnisse zu zentralen Punkten des Revisionsvorhabens:

1. Während 10 Kantone, das IKSS sowie Garaventa die Stossrichtung der Vorlage begrüssen, lehnen SBS sowie die Regionalverbände Bergbahnen Graubünden, Walliser Bergbahnen und die Transportunternehmungen der Zentralschweiz (TUZ) die Stossrichtung ab, da die neuen Vorgaben in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn stünden und die Produktivität der Branche schwächten. Vier Kantone sahen zu strenge Anforderungen an kantonale Anlagen.

*COO.2125.100.2.7370490*