Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/33: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erbrecht) · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Erbrecht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.211299 / 232.1/2016/00001

 In den Fällen einer Begünstigung des überlebenden Ehegatten oder des eingetragenen

Partners sollten diese verpflichtet werden, das Nachlassvermögen separat vom eigenen Vermögen anzulegen, sodass es nach ihrem Tod nicht zu ihrer Erbmasse gehört, sondern direkt an die Kinder der erblassenden Person fällt.712

 Es sollte in einer Bestimmung klargestellt werden, wann die Erbteilung abgeschlossen

ist.713

7 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Diese Dokumente werden in elektronischer Form veröffentlicht. Die Stellungnahmen können auch beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.

712 SVE (S. 6).

713 SVE (S. 6).