Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/34: Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) · 10 Seiten

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Zusammenfassung

Die vorgeschlagene Revision der VKKG ist von den Vernehmlassungsteilnehmern auf unter- schiedliche Weise aufgenommen worden. Die Kantone, die Konsumentenschutzorgani- sationen, die SP und die CVP einerseits haben sie sehr positiv aufgenommen. Die Banken, die Kreditkartenaussteller, die Leasinginstitute, der Detailhandel, die FDP und die SVP andererseits lehnen sie geschlossen ab.

Die Mehrzahl der Befürworter der Revision unterstützen sie ohne Einschränkungen und rechnen damit, dass sie eine positive Auswirkung auf den Kampf gegen die Überschuldung haben wird, welche die Allgemeinheit teuer zu stehen kommt. Einige erachten es als wünschenswert, die Konsumentinnen und Konsumenten noch besser zu schützen. Die Gegner erwidern, dass das derzeitige System befriedigend ist und durch die neuen Regeln, die die aggressive Werbung einschränken, noch verbessert werden wird, und bedauern, dass es keine Studie über die Konsequenzen der Revision gibt. Sie befürchten negative Auswirkungen auf den Konsum und die Binnenwirtschaft. Eine auf 10 Prozent reduzierte Marge sei nicht kostendeckend und die Revision könnte ihr Ziel verfehlen und die Kreditnehmerinnen und -nehmer in den schwach oder gar nicht regulierten Bereich abdrängen.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren bezüglich des Entwurfs zur Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VKKG) (Anpassung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite) wurde am 5. Dezember 2014 eröffnet und am 30. März 2015 beendet. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die betroffenen Organisationen sind zur Teilnahme eingeladen worden.

Bei insgesamt 71 Stellungnahmen haben 26 Kantone, 4 politische Parteien und 41 Organisationen geantwortet.

Zwei Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1

2 Liste der Teilnehmer

Die Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die Stellung genommen haben, findet sich im Anhang.

3 Stellungnahme der Kantone

3.1 Unterstützung der Revision

25 Kantone unterstützen den Vorentwurf zur Änderung der VKKG ausdrücklich aus den Gründen, die im ergänzenden Bericht des Bundesrates dargelegt werden (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH).

1 Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband