Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/34: Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) · 10 Seiten

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 Im Gegensatz zu dem, was im Begleitbericht des Bundesrates angegeben wird, waren die

Anzahl und das Volumen der Kredite in den letzten Jahren rückläufig.

 Nur 6,5 Prozent der Konsumkredite werden an junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren

vergeben. Das Argument des Schutzes der Jugend vor Überschuldung ist nicht stichhaltig (AWMP, SGV).

Negative Auswirkungen der vorgeschlagenen Revision

 Die vorgeschlagene Revision stellt eine bedeutende Einschränkung der Wirtschafts-

freiheit (Accarda, Aduno, AGVS, auto-schweiz, BANK-now, CS, economiesuisse, HKBB, SW/PS, VSKF) sowie der Entscheidungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten (AWMP, athleticum, CS, Jumbo, Manor) dar.

 Es fehlt eine Studie zu den Auswirkungen der beabsichtigten Verschärfung der Rege-

lung (Accarda, Aduno, AGVS, auto-schweiz, BANK-now, Cembra, CP, CS, economiesuisse, EFLA, HKBB, SwissBanking, SLV, UBS, VSKF).

Mit 10 Prozent Marge können die Kosten nicht gedeckt werden und werden die höhe-

ren Kosten für die Kreditgewährung, namentlich aufgrund der neuen regulatorischen Anforderungen, nicht berücksichtigt (Accarda, BANK-now, Cembra, CS, Globus, SwissBanking, SLV, UBS).

 Die neue Regelung wird sich negativ auf die Privaten und die Wirtschaft allgemein auswir-

ken, namentlich wird der Konsum zurückgehen und werden Kreditinstitute schliessen (AGVS, auto-schweiz, AWMP, Cembra, economiesuisse, HKBB, Jumbo, KARTAC, Manor, SWA, SwissBanking, SLV, UBS).

 Im Fall einer Senkung des Höchstzinssatzes auf 10 Prozent ist damit zu rechnen, dass der

Kreditmarkt um 2 bis 2,5 Milliarden (von aktuell 7,5 Milliarden) schrumpft (AGVS, autoschweiz, economiesuisse, SW/PS, SGV).

 Der Kreditkartenmarkt wäre besonders betroffen; es wäre angezeigt, die Besonderhei-

ten dieses Markts zu berücksichtigen (CS, HKBB, SwissBanking, UBS). Anders als bei den internationalen Anbietern, die an den Wechselkursen und den Interchange Fees verdienen, sind die Zinsen für die Anbieter von Private-Label-Kreditkarten von Kaufhäusern ausserdem eine der wenigen Einnahmequellen (Globus). Eine Senkung des Höchstzinssatzes wird vor allem den kleinen Instituten schaden und jenen, die kostenlose Kreditkarten anbieten (VSKF).

 Die vorgesehenen Vorschriften werden dazu führen, dass Konsumentinnen und Kon-

sumenten, die nach Artikel 28 KKG eigentlich kreditfähig sind, selbst für Detailhandelsgüter ausgeschlossen werden (Accarda, Aduno, AGVS, athleticum, auto-schweiz, Cembra, CS, EFLA, HKBB, IG DHS, Jumbo, kf, Manor, SRF, SwissBanking, VSV).

 Die deutliche Senkung des Höchstzinssatzes könnte die Konkurrenz vermindern und wie

eine kartellartige Preisabsprache wirken, da die Institute gezwungen sind, die Zinssätze

für Konsumentinnen und Konsumenten mit geringem Kreditrisiko anzuheben, um die

Verluste aus dem tieferen Zinssatz für die Konsumentinnen und Konsumenten mit einem mittleren oder hohen Kreditrisiko zu kompensieren (VSKF).

Konsumentinnen und Konsumenten könnten dazu verleitet werden, im Ausland, ille-

gal oder über «crowdfunding» (Schwarmfinanzierung) im Internet Kredite aufzunehmen. Entgegen dem Ziel der Revision, den Konsumentenschutz zu verbessern, brächte dies für