Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/34: Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) · 10 Seiten

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3.2 Andere Bemerkungen und Vorschläge

Kantone, welche den Vorentwurf unterstützen, haben ferner folgende Bemerkungen und Vorschläge geäussert:

– Ein Höchstzinssatz von 10 Prozent ist immer noch zu hoch, um vor Überschuldung zu

schützen. Ein Zinssatz von 5 Prozent wäre eine wirklich wirksame und angemessene Massnahme (NE).

– Artikel 1 Absatz 2 E-VKKG sollte so angepasst werden, dass der Zinssatz von 15 Prozent

unter keinen Umständen überschritten werden kann (GL).

– Zur Verminderung des administrativen Aufwands würde eine Änderung des Höchstzins-

satzes alle zwei Jahre anstelle einer jährlichen Anpassung genügen (OW).

– Zum besseren Schutz vor Überschuldung sollte anstatt gemäss den kaufmännischen Run-

dungsregeln auf die nächstliegende ganze Zahl (Art. 1 Abs. 2 E-VKKG) auf das nächsthöhere Viertelprozent gerundet werden (wie es z. B. Art. 12a VMWG vorsieht: «kaufmännische Rundung in Viertelprozenten») (ZH).

3.3 Ablehnung

Nur ein Kanton (TI) lehnt die geplante Revision aus folgenden Gründen ab:

– Er befürchtet, dass eine Senkung des Höchstzinssatzes angesichts der geringeren Kosten

einen höheren Anreiz zur Verschuldung schafft, also dass die Revision das Gegenteil der ursprünglichen Absicht bewirken wird.

– Der Kreditkartenbereich sollte Gegenstand einer eigenen spezifischen Regelung werden

und von den derzeitigen Höchstzinssätzen profitieren.

4 Stellungnahmen der politischen Parteien

Eine Partei unterstützt den Vernehmlassungsentwurf ohne Einschränkungen (SP). Eine andere Partei unterstützt ihn, plädiert allerdings dafür, dass der Höchstzinssatz von 15 Prozent beibehalten wird und keinesfalls überschritten werden darf (CVP). Zwei Parteien lehnen den Entwurf ab und erachten die Revision als nutzlos, als Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und zweifelhaft in ihren Auswirkungen. Sie hielten es für angebracht, einen anderen Referenzsatz zu wählen als den Dreimonatslibor (FDP, SVP).

5 Stellungnahmen der interessierten Organisationen

5.1 Unterstützung der Revision

Mehrere Organisationen (12 von 41 Teilnehmern) unterstützen die vorgeschlagene Regelung (ACSI, Caritas Schweiz, FER, FRC, KV Schweiz, Lausanne, SBS, SGB, SKS, TS, UNIGE, UNIL) im Wesentlichen aus den im Begleitbericht des Bundesrates genannten Gründen.

5.2 Bemerkungen und Vorschläge der Befürworter der Revision

Verschiedene Befürworter der Revision haben darüber hinaus folgende Bemerkungen und Änderungsvorschläge angebracht: