Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/34: Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) · 10 Seiten

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 Der Zuschlag von 10 Prozent Marge auf den Dreimonatslibor ist zu hoch, er sollte auf 8

(Caritas Schweiz, SBS, TS) oder 7 bis 8 Prozent (Lausanne) festgesetzt werden. Der Höchstzins sollte fix und nicht an einen variablen Referenzwert gebunden sein (SBS).

 Nach Artikel 14 KKG legt der Bundesrat den höchstens zulässigen Zinssatz fest, indem er

die von der Nationalbank ermittelten massgeblichen Zinssätze berücksichtigt; dabei soll der Höchstzinssatz in der Regel 15 Prozent nicht überschreiten. Dieser Artikel genügt als Gesetzesgrundlage zur Festlegung des Höchstzinssatzes. Artikel 1 Absatz 2 E-VKKG kann dementsprechend gestrichen werden (ACSI, FRC, Lausanne, SBS, SGB, SKS).

 Die periodische Überprüfung des Höchstzinssatzes durch den Bundesrat sollte sich nicht

ausschliesslich auf die Refinanzierungskosten beschränken, sondern auch die Höhe des Zuschlags einbeziehen (Caritas Schweiz).

 Die jährliche Anpassung des Höchstzinses ist der Klarheit und der Rechtssicherheit ab-

träglich (ACSI, FRC, SBS, SKS).

 Für den Zinssatz sollte beispielsweise in der Verordnung eine oberste Grenze festgelegt

werden, die nicht überschritten werden darf. Die Obergrenze sollte auf keinen Fall mehr als 15 Prozent betragen (Caritas Schweiz, SBS, Lausanne).

 Die Kreditfähigkeitsprüfung nach Artikel 28 KKG ist oft zu summarisch (ACSI, FRC, SBS,

SKS).

5.3 Ablehnung der Revision

Zahlreiche Organisationen (29 von 41 Teilnehmern) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab (Accarda, Aduno, AGVS, AWMP, athleticum, auto-schweiz, BANK-now, Cembra, Coop, CP, CS, economiesuisse, EFL, Globus, HKBB, IG DHS, Jumbo, KARTAC, kf, Manor, SGV, SLV, SRF, SWA, SwissBanking, SW/PS, UBS, VSKF, VSV). Einige stützen sich dabei auf externe Gutachten anerkannter Experten: ein Gutachten von Prof. em. Dr. Silvio Borner und Prof. em. Dr. Bernds Schips (VSKF) sowie eine Studie des Beratungsunternehmens Deloitte (KARTAC).

5.4 Bemerkungen und Vorschläge der Gegner der Revision

Zufriedenstellende aktuelle Situation

 Die Schweizer Regelung im Bereich der Konsumkredite und der Kreditfähigkeitsprüfung

ist bereits eine der strengsten Europas oder zumindest sehr streng (Accarda, Aduno, athleticum, auto-schweiz, AGVS, AWMP, Cembra, economiesuisse, Globus, Jumbo, KARTAC, kf, Manor, SwissBanking, UBS).

Das aktuelle System hat sich bewährt. Der Markt funktioniert und regelt sich selbst (Ac-

carda, Aduno, AGVS, athleticum, auto-schweiz, BANK-now, Coop, CS, Globus, IG DHS, Jumbo, kf, Manor, SRF, SWA, SW/PS, UBS).

 Der Regelungsbedarf ist nicht erwiesen (Accarda, Aduno, AGVS, athleticum, auto-

schweiz, BANK-now, Cembra, Coop, CP, CS, economiesuisse, EFLA, Globus, HKBB, IG DHS, Jumbo, Manor, SLV, SRF, SwissBanking, UBS, VSKF). Dies widerspricht den Empfehlungen der Expertengruppe (Brunetti II), die vom Bundesrat mit der Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie beauftragt wurde (BANK-now, CS, EFLA).