Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/4: Revision CO<sub>2</sub>-Verordnung · 11 Seiten

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3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen

Eingegangene Eingeladen Stellungnahmen

Kantone 26 + FL22

Konferenzen und Kommissionen 62

Gesamtschweizerische Dachverbände der Städte, Ge-

31

meinden und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 94

Branchenverbände, Umweltverbände, Fachstellen, Organi-

5328

sationen

Zusätzliche Teilnehmer27

Davon Garagisten / Autohändler6

Davon andere Unternehmen6

Davon nationale und kantonale politische Parteien2

missionen,

Verbände, Organisationen, Fachstellen, Handelskammern, Expertenkom- 13 Total 9884

4 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die 84 Anhörungsteilnehmenden sind im Grundsatz mehrheitlich mit dem Entwurf zur Änderung der CO2-Verordnung einverstanden, orten aber in einigen Punkten Verbesserungsbedarf. Eine Mehrheit begrüsst ausdrücklich, dass die bisherigen Vollzugserfahrungen berücksichtigt und auf den festgestellten Klärungsbedarf reagiert wird. Gleichzeitig wird die Vorlage aber auch als komplex und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nur schwierig bewältigbar erachtet. Einige Anhörungsteilnehmer befürchten einen Mehraufwand infolge der vorgeschlagenen Änderungen.

Praktisch alle Teilnehmer begrüssen im Zusammenhang mit Projekten zur Emissionsverminderung im Inland, dass die Möglichkeit mehrere Vorhaben in einem Programm zusammenzufassen neu explizit in der CO2-Verordnung geregelt wird. Einige Wirtschaftsvertreter kritisieren die zu enge Definition eines Programms: Neue Vorhaben sollen anhand vordefinierter Kriterien, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, in ein Programm aufgenommen werden können. Zudem fordern vor allem Wirtschaftskreise, dass auch wirtschaftliche Massnahmen Bescheinigungen generieren, sofern sie ohne den Erlös aus deren Verkauf nicht umgesetzt würden.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffend CO2-Emissionsvorschriften für erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen werden kaum kommentiert. Während die betroffenen Verbände, die vorgeschlagenen Änderungen explizit begrüssen, wiederholen einige Fahrzeugimporteure ihre bereits früher eingebrachten, grundsätzlichen Kritikpunkte. Sie fordern erneut, dass die Frist für Occasionsfahrzeuge gestrichen (Art. 17 Abs. 1), auf den Papierversand der Unterlagen verzichtet (Art. 30 Abs. 1),

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