Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/4: Revision CO<sub>2</sub>-Verordnung · 11 Seiten

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fromarte, Hotelleriesuisse, sgv, swisspower und SVP lehnen die vorgeschlagenen Änderungen der CO2-Verordnung explizit ab. Sie und zusätzlich auch Kt. AG, Kt. AR, Kt. GR, Kt. ZH fordern den Bundesrat dazu auf, sich auf die absolut notwendigsten Änderungen zu beschränken.

Einige Anhörungsteilnehmer fordern, dass das Reduktionsziel in Übereinstimmung mit dem Zweckartikel des CO2-Gesetzes auf mindestens minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 erhöht wird und die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe entsprechend erhöht wird (act, greenpeace, myclimate, öbu, pro Natura, SES, swisscleantech, VCS, WWF).

6 Detailbemerkungen zu den einzelnen Instrumenten

6.1 Projekte / Programme zur Emissionsverminderung im Inland

Zu den vorgeschlagenen Regelungen betreffend Bescheinigungen für im Inland erzielte Emissionsreduktionen äussern sich viele Anhörungsteilnehmer positiv. Nachfolgend werden die am häufigsten genannten Kritikpunkte aufgeführt, alle nicht erwähnten Änderungen betreffend Kompensationsprojekte/-programme sind mehrheitlich unbestritten:

Die explizite Regelung der Programme in der CO2-Verordnung wird von vielen Seiten explizit begrüsst (AGVS, biofuels, ECO SWISS, FDP, groupe e, IGEB, InfraWatt, KliK, Projektentwickler, swisscleantech, swisselectric, swissmem, swisspower). Einige Anhörungsteilnehmer sind der Meinung, dass der Bundesrat eine zu enge Definition von Kompensations-Programmen vorschlägt. Sie fordern eine offenere, flexiblere Ausgestaltung der Programme: Sofern ein Vorhaben die vorgängig definierten, programmspezifischen Aufnahmekriterien erfüllt, soll es im Rahmen des Programms umgesetzt werden können. Die Verifizierungsstelle soll entsprechend nur noch kontrollieren, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind. (act, AGVS, biofuels, CCIG, Centre Patronal, IGEB, InfraWatt, KliK, Projektentwickler, scienceindustries, sgv, SKW, swissbrick, swissmem)

Auch bei den Projekten zur Emissionsverminderung im Inland werden teilweise grosszügigere und weniger bürokratische Anforderungen gewünscht. So sollen beispielsweise auch wirtschaftliche Emissionsverminderungen bescheinigt werden, wenn sie ohne den Erlös aus dem Verkauf von Bescheinigungen nicht durchgeführt würden. Dabei sollen auch nicht monetäre Hemmnisse berücksichtigt werden (economiesuisse, EV, IGEB, scienceindustries, sgv, SKW, swissbrick, swissmem, swisspower, VSE, VSG). Von ein paar Anhörungsteilnehmern wird eine grosszügigere Frist zwischen dem Umsetzungsbeginn eines Projekts / Programms und der Einreichung der Gesuche um Bescheinigungen verlangt (act, IGEB, Kt. BE, myclimate, scienceindustries, sgv).

Seitens der Umweltverbände wird (erneut) gefordert, dass Bescheinigungen mit AAUs hinterlegt und die Möglichkeit einer freiwilligen Löschung von Bescheinigungen geschaffen wird, damit der freiwillige Markt einen Beitrag zur Klimaschutz leisten kann. Zusätzlich sind diese Interessensvertreter der Meinung, dass die Transparenz erhöht werden soll und in der CO2-Verordnung die Grundlage für eine automatische Veröffentlichung sämtlicher, vollzugsrelevanter Dokumente verankert werden sollte. (greenpeace, myclimate, pro Natura, SES, VCS, WWF).

Unternehmen, die eine Zielvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen haben, können für über die Zielvereinbarung hinausgehende Emissionsverminderungen ebenfalls Bescheinigungen beantragen. Es wird vielseitig begrüsst, dass diese Möglichkeit auch für diejenigen Unternehmen gilt, die keine Tätigkeit nach Anhang 7 ausüben und nicht von der CO2-Abgabe befreit sind. Seitens der Wirtschaftsvertreter wird jedoch kritisiert, dass den Unternehmen nur Emissionsverminderungen bescheinigt werden, die den vereinbarten Reduktionspfad während dreier, aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 Prozent unterschreiten. Sie fordern eine jährliche Bescheinigung für sämtliche Emissionsverminderungen, die über das vereinbarte Ziel hinausgehen. Entsprechend sei auf den Abzug von 5 Prozent zu verzichten. Auch die Verminderung von Treibhausgasen, die nicht Gegenstand des Emissionsziels sind, soll ohne Abzug bescheinigt werden. (act, AGVS, economiesuisse, ECO SWISS, EV, FDP, Handelskammer Basel, IGEB, IG DHS, InfraWatt, KliK, scienceindustries, sgv, SKW, SVP, swissbrick, swissmem, swisspower, Swiss Textiles, VSE, VSG).

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