Bericht NRP
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 53 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
Credit Suisse Economic Research
4 Empfehlung einer neuen Abgrenzung des Grundperimeters
Eine Abgrenzung im Sinne der Raumentwicklungspolitik soll die Funktion des entsprechenden Raumes in den Vordergrund stellen und weniger deren politische Gliederung oder deren ökonomische Zusammengehörigkeit. Ziel der alternativen Definition soll es also sein, eine funktionale, mit den Raumentwicklungszielen kompatible Gliederung der Schweiz zu finden, wie dies die Botschaft über die NRP fordert. Auf dieser Basis wird anschliessend ein Vorschlag für die Festlegung der Anwendungsgebiete erarbeitet.
4.1 Alternative Definition des Grundperimeters: Zentren
Die einzelbetriebliche Förderung von Unternehmen in den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen kann ein Siedlungswachstum zur Folge haben. Dies einerseits durch die Umzonung von Flächen für die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie deren (Verkehrs-)Erschliessung. Andererseits kann dies die Nachfrage nach Wohnraum und dadurch die Bautätigkeit in einer Region erhöhen, was mancherorts in einem Siedlungswachstum resultieren kann. Das Raumkonzept Schweiz beabsichtigt im Sinne der Beschränkung des Siedlungswachstums daher in erster Linie die Verdichtung in den urbanen und suburbanen Räumen. Ausserhalb der Agglomerationen, im periurbanen Raum, soll die Entwicklung auf die regionalen und ländlichen Zentren gelenkt werden. Dies in erster Linie, um weitere Siedlungen "auf der grünen Wiese" zu vermeiden und berufsbezogene Pendelbewegungen möglichst in bestehenden (ÖV-)Infrastrukturen zu kanalisieren.
Aufgrund der nicht überall sichergestellten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr soll die Siedlungsentwicklung in der Landschaft auf die bestehenden Zentren beschränkt werden. Gemäss dem Raumkonzept ("Strategie 2") soll sich die wirtschaftliche Entwicklung vornehmlich in den folgenden Räumen abspielen:
- Urbaner und suburbaner Raum
- Klein- und mittelstädtische Zentren, ländliche Zentren
- Metropolitane und grossstädtische Zentren
Nicht im Fokus für industrielle oder produktionsnahe Entwicklung:
- Landschaft unter Siedlungsdruck (Periurbaner Raum)
- Zusammenhängende Landwirtschaftsgebiete
- Alpine Tourismuszentren, alpine Tourismusgebiete, Naturraum
Die Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (901.022) schliesst als örtlichen Wirkungsbereich eine Reihe von Gebieten aufgrund ihrer hohen Zentralität a priori aus (z.B. Metropolitanregionen, grossstädtische Zentren). Für die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen stehen also in erster Linie die klein- und mittelstädtischen sowie ländlichen Zentren als Untersuchungsraum im Fokus. Diese werden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) definiert. In erster Linie basiert die Abgrenzung auf den Bevölkerungs- und Beschäftigungszahlen sowie auf der Distanz zum nächsten Zentrum:5
- Metropolitane Zentren: Summe der Einwohner und Beschäftigten mindestens 200'000
- Grossstädtische Zentren: Summe der Einwohner und Beschäftigten mindestens 70'000
- Mittelstädtische Zentren: Kerngemeinde einer Agglomeration, Summe der Einwohner und
Beschäftigten mindestens 40'000. Distanz zum nächsten grösseren Zentrum mind. 10 km.
- Kleinstädtische Zentren: Kerngemeinde einer Agglomeration, Mindestens 8'500 Einwohner
sowie mindestens 3'500 Beschäftigte. Distanz zum nächsten grösseren Zentrum mindestens 10 km.
- Ländliche Zentren: Gemeinde mit zentralörtlichen Funktionen für das Umland, "Gewisse"
Distanz zur nächsten Agglomeration und je nach Distanz zwischen 2'000 und 10'000 Einwohner.
5 ARE (2012), Raumkonzept Schweiz, Überarbeitete Fassung 2012 (10.5.2012). Anhang 1: Wichtige Begriffe des Raumkonzepts Schweiz.