Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/41: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 15 Seiten

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SUVA x

Hauseigentümerverband x

HEV

Kaufmännischer Verband x

Schweiz

IVA, Interkantonaler Ver- x

band für Arbeitnehmer-

schutz

VSAA, Verband Schweize- x

rischer Arbeitsmarktbehör-

den

H+, die Spitäler der x

Schweiz

SSV, Schweizerischer x

Städteverband

KMU Forum x x x

4.3.2 Bemerkungen der Angehörten

AR, TI, NW, SG, UR, GE, ZH, VS, IVA und VSAA: Die Revision erscheint sinnvoll und sei zu unterstützen. Die Anforderungen an die Verkehrs- und Fluchtwege seien nicht zwingend deckungsgleich mit denen an Fluchtwege im reinen Brandfall. Dem Wunsch gewisser Kreise die Zuständigkeit im Vollzug der Bestimmungen für Fluchtwege auf die feuerpolizeiliche Behörde zu beschränken, dürfe deshalb nicht entsprochen werden. LU, VD, Centre Patronal, Cenvention patronale de l'industrie horlogère suisse, KV Schweiz sind mit dem Vorschlag einverstanden.

Für SG müsse die erforderliche lichte Breite der Türe so ausgerichtet sein, dass eine ungestörte und ergonomisch günstige Nutzung im Alltag möglich sei. Dabei dürfen die Betriebsabläufe nicht gestört und die Begehung der Räume nicht erschwert werden.

SUVA: Die Türbreite sei nicht von der Personenzahl abhängig zu machen und sei auch aus der Optik einer möglichen Personenbergung bei 90 cm zu belassen.

SH könne aufgrund der fehlenden empirischen Daten die Notwendigkeit der Revision nicht abschätzen. Es wünsche vom SECO Broschüren, welche die Abweichungen erläutern und den Bauherren abgegeben werden, sofern an den Abweichungen festgehalten werde.

TG, AG, SAV befürchten unnötige Mehrkosten, welche durch die Differenz mit den VKF Vorschriften verursacht werden. Die wegen dieser Differenz erforderlichen Massnahmen würden weder die Personensicherheit noch andere Sicherheitsaspekte erhöhen. Die Abweichung der Vorschriften der ArGV 4 gegenüber der VKF Vorschriften würden von den Baubeteiligten nicht verstanden und zur Verwirrung und Bürokratie führen.

JU, AI verlangen eine Angleichung an die VKF Vorschriften. Das Arbeitsinspektorat werde wie bis anhin strengere Auflagen erlassen, wo mit spezifischen Gefahren zu rechnen sei.

4.3.3 Weitergehende Massnahmen

GR, AG, AI, Lignum, Holzbau Schweiz, WVS, SGV beantragen eine Reduktion der lichten Türbreite auf 80 cm in den industriellen Gebäuden mit kleineren Abmessungen.

Schweizerischer Baumeisterverband (SBV), Bauen Schweiz, Lignum, Holzbau Schweiz und SGV: Art. 10 sei ersatzlos zu streichen.

AG: Wenn besondere betriebsabhängige Gefährdungssituationen bestünden, solle das Arbeitsinspektorat in begründeten Einzelfällen strengere Auflagen zur Gewährleistung des Personenschutzes verfügen können.

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