Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/41: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 15 Seiten
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SG, VS und IVA bemängeln die nur bedingte Zusammenarbeitsbereitschaft der VKF bei der Revision ihrer Vorschriften.
GL, TG: Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb das SECO bei der vorliegenden Verordnungsanpassung nicht Hand biete für die von ihm selber postulierten Kostensenkungen und Harmonisierungen.
SAV geht davon aus, dass die verbleibenden Differenzen zwischen ArGV 4 und VKF im Vollzug zu erheblichen Unsicherheit bei Planern, Architekten und Bauherren führen werde. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens solle es möglich sein, die notwendigen erhöhten Anforderungen an die industriellen Betrieben mit erhöhten Gefahren zu stellen.
AG, AI, WVS, KMU-Forum, Lignum, Holzbau Schweiz, SGV, Bauen Schweiz bemängeln,
dass die ArGV 4 die Fluchtwege regle.
WVS, Lignum, Holzbau Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) und Bauen Schweiz beantragen zusätzlich die Artikel 6 und 9 Absätze 2-4 anzupassen und Artikel 9 Absatz 1 zu streichen.
SGV bemängelt, dass die unterschiedlichen Vorschriften zu den Fluchtwegen die Bauherren mit unnötigen administrativen Aufwand belasten. Er fordert, dass mit der Inkraftsetzung per voraussichtlich 1. Januar 2015 die Gebäudeinhaber nicht mit rückwirkenden Auflagen konfrontiert werden.
SAV, Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) und Bauen Schweiz fordern, dass für den gleichen Sachverhalt (Flucht- und Rettungswege bei Gebäuden) eine einheitliche Regelung gelten und für den Vollzug eine einzige Behörde (kantonale Brandschutzbehörde) zuständig sein solle. Das Schutzniveau für Personenschäden werde mit der Inkraftsetzung der VKF Vorschriften nicht reduziert.
KMU Forum findet, dass ausschliesslich die VKF Vorschriften die Anzahl Treppenhäuser und die Breite der Türen regeln sollen. Diese Veränderung sei ohne Gesetzesanpassung möglich, da gemäss Art. 71 ArG die Vorschriften der Kantone vorbehalten bleiben. Langfristig sei die Koexistenz zwischen parallelen Regulierungsgrundlagen auf Bundes- und Kantonsebene unbefriedigend. KMU Forum beantragt, im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates über die administrative Entlastung eine Massnahme vorzusehen, über welche die rechtlichen Grundlagen (ArG, UVG, jeweilige Verordnungen, Wegleitungen und kantonale Regulierungen) überprüft und mögliche langfristige Lösungen aufgezeigt werden müssen.
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