Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/41: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 15 Seiten
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WVS, Lignum, Holzbau Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) und Bauen Schweiz verlangen die Streichung von Artikel 7.
4.1.3 Weitergehende Massnahmen
BL KIGA ist gegen die Streichung eines alternativen Fluchtwegs im 1.UG, da diese ein massiv erhöhtes Risiko darstellt. Die bisherige Lösung verursache kaum nennenswerte Mehrkosten und sei zu belassen.
LU verlangt einen zusätzlichen Absatz:
"Erfordern besondere Gefährdungen zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden, kann die zuständige Behörde eine grössere Anzahl von Fluchtwegen oder eine Verkürzung der Fluchtweglängen vorschreiben."
BS verlangt einen zusätzlichen Absatz:
"Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor besonderen Gefährdungen zu schützen, können zusätzliche Treppenanlagen (Art. 7 ArGV 4) sowie Türbreite von mehr als 80 cm (Art. 10 ArGV 4) verlangt werden.
OW beantragt die folgenden Änderungen und Ergänzungen:
Absatz 1
"Vertikale Fluchtwege müssen an einen sicheren Ort im Freien führen", ansonsten könnten die innenliegenden Treppen mit einem Erschliessungskorridor nicht als Fluchttreppenhäuser angerechnet werden.
Absatz 2 Buchstabe c
"Werden die vorgeschriebenen Fluchtwegdistanzen eingehalten, können die Anzahl Fluchttreppenhäuser mit Einwilligung der zuständigen Behörde entsprechend reduziert werden." Bei Einhaltung der Fluchtwegdistanzen könne die Personensicherheit auch ohne zusätzliche Treppenanlagen sichergestellt werden.
Absatz 3:
"Wenn in einem Treppenhaus die Rauchfreihaltung durch eine technische Brandschutzeinrichtung (z.B. Rauchverdrängungsanlage) gewährleistet wird und die Fluchtwegdistanzen eingehalten werden, kann auf ein zusätzliches Treppenhaus aus Untergeschossen verzichtet werden."
Absatz 4
"In Gebäuden mit einer Gesamthöhe von mehr 30 m müssen die Treppenanlagen als Sicherheitstreppenanlagen ausgeführt werden."
KMU Forum findet, dass ausschliesslich die VKF Vorschriften die Anzahl Treppenhäuser regeln sollen.
4.1.4 Artikel 7: Zusammenfassung
Anzahl dafür dagegen verlangen verlangen Angehörte Einklang mit weitergehende VKF Massnahmen Kantone 26 17 8 95
Bau- und Holzbranche 6 1 4 65
Arbeitgeberverbände 4 3 1 20
Arbeitnehmerverband 1 1 0 00
Weitere 8 6 1 21
Total 45 28 14 1911
525.0/2005/05415 \ COO.2101.104.4.949282 7/15