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Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 84 Seiten
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Tierzuchtverordnung
Artikel definiert werden. Aus diesem Grund wird Artikel 22 Absatz 2 aufgehoben und neu Artikel 22a (Ausrichtung der Beiträge) eingeführt.
Art. 22a Ausrichtung der Beiträge (neu)
Abs. 1
Die Priorisierung der finanziellen Mittel des Bundes zur Förderung der züchterischen Massnahmen nach Zuchtkategorie im 4. Abschnitt der TZV erfolgt neu, anstelle der bisher aufgeführten Höchstbeiträge, in Prozentanteilen (Tabelle 1). Die neu festgelegten Prozentanteile ergeben sich aus den aktuell in der Verordnung über die Tierzucht aufgeführten Höchstbeiträgen und den von den Zuchtorganisationen für das Jahr 2014 eingereichten Budgetzahlen. Sowohl die Höchstbeiträge wie auch die Prozenanteile sind eine Wiedergabe der Zielsetzung des Bundes, dass die Zucht von Nutztieren der natürlichen Umgebung entsprechen und den Bedingungen des Marktes Rechnung tragen soll.
Die Schweiz ist ein typisches Grasland. 80% des Kulturlandes und der Alpweiden bilden die ideale Grundlage für Raufutterverwerter wie Rindvieh, Ziegen, Schafe und Neuweltkameliden. Weiter wurde der Trend der Herdebuchbestände (bei den Equiden die Anzahl identifizierter und im Herdebuch eingetragener Fohlen), wie er in Abbildung 1 dargestellt ist, einbezogen. Anhand der aktuellen Herdebuchzahlen der jeweiligen Zuchtkategorien soll die Aktualität der Priorisierung der finanziellen Mittel des Bundes periodisch geprüft werden.
Abbildung 1 Herdebuchbestand je Zuchtkategorie über den Zeitraum 2009 – 2013 – Die Abbildung zeigt die Entwicklung
der Herdebuchbestände, welche die Zuchtorganisationen dem BLW jährlich melden. Bei den Equiden handelt es sich nicht um den Herdebuchbestand, sondern um identifizierte und im Herdebuch eingetragene Fohlen. Dies, weil der Bund keinen Beitrag für Herdebuchtiere, sondern je identifiziertes und im Herdebuch eingetragenes Fohlen, gewährt.
In den letzten Jahren haben sich die Herdebuchbestände innerhalb der einzelnen Zuchtkategorien verändert (Abb.1: Herdebuchbestand je Zuchtkategorie über Zeitraum 2009–2013). Bei der Rindviehzucht sieht man eine leichte Abnahme der Herdebuchbestände in den letzten zwei Jahren. Mit der Einführung der Agrarpolitik 2014–2017 und der damit verbundenen Streichung der tierbezogenen Beiträge dürften die Herdebuchbestände der einzelnen Rindviehzuchtorganisationen (v.a. Milchvieh) noch etwas zurückgehen. Bei den Equiden ist die Anzahl der Fohlengeburten respektive die Anzahl der identifizierten und im Herdebuch eingetragenen Fohlen in den letzten Jahren zurückgegangen. Im Weiteren dürften mit der Erhöhung der Förderschwelle auf 50‘000 Franken (Art. 22 Abs. 1) 1/3 der im Jahr 2013 für züchterische Massnahmen noch beitragsberechtigten Pferdezuchtorganisationen ab 2014 nicht mehr in den Genuss der Beiträge kommen. Bei den Schweinen haben sich die Herdebuchbestände kaum verändert und werden sich zukünftig voraussichtlich im gleichen Rahmen bewegen. Bei den Schafen ohne Milchschafe hat der Herdebuchbestand bis ins Jahr 2012 leicht abgenommen. Im Jahr 2013 konnte eine leichte Steigerung der Herdebuchbestände festgestellt werden. Bei den Ziegen und Milchschafen hat in den letzten 5 Jahren der Bestand der Herdebuchtiere um 30 Prozent