Entwurf Totalrevision Chem

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 70 Seiten

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in Verbindung mit

c. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut

und schwere Augenschäden.

in Verbindung mit

d. Gebinde ab einem Inhalt von mehr als 1 kg gekennzeichnet mit:

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

in Verbindung mit

e. H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von

selbst, oder

H260: In Berührung mit Wasser entstehen entzündin Verbindung mit bare Gase, die sich spontan entzünden können, oder

H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase

f.

H230: Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren, oder

H231: Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren, oder

EUH019: Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder

EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase, oder

EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, oder

EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase