Entwurf Totalrevision Chem
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 70 Seiten
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in Verbindung mit
c. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
in Verbindung mit
d. Gebinde ab einem Inhalt von mehr als 1 kg gekennzeichnet mit:
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
in Verbindung mit
e. H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von
selbst, oder
H260: In Berührung mit Wasser entstehen entzündin Verbindung mit bare Gase, die sich spontan entzünden können, oder
H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase
f.
H230: Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren, oder
H231: Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren, oder
EUH019: Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder
EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase, oder
EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, oder
EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase