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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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weisung solcher Patienten an eine andere Gesundheitseinrichtung oder den Hausarzt ist die Weitergabe der Screeningresultate von zentraler Bedeutung.
Mit der Umsetzung der Massnahme werden im Humanbereich Kriterien zur zeitnahen Erkennung von Resistenzträgern beim Transfer zwischen Gesundheitseinrichtungen erarbeitet. Diese Personen sind spezifisch zu betreuen, damit einer Verbreitung der Resistenzen vorgebeugt werden kann. Es wird angestrebt, dass sich alle Schweizer Gesundheitseinrichtungen an denselben Kriterien orientieren. Vor der flächendeckenden Einführung dieser Kriterien wird geprüft, wie deren systematische Anwendung beim Spitaleintritt die optimale Wirkung entfalten kann. Zudem wird ein Konzept zur zielgerichteten und effizienten Umsetzung erarbeitet.
Im Veterinärbereich liegt der Fokus auf dem Import von vorbehandelten Tieren, der Verschleppung von resistenten Erregern in und zwischen Tierbeständen und der Senkung des Risikos der Übertragung von Resistenzen durch Tierkontakt. Hygiene und Biosicherheitsmassnahmen sind dabei entscheidend für die Prävention von Krankheiten in Tierbeständen und senken das Risiko der Einschleppung von resistenten Keimen in einen Tierbestand sowie die Verschleppung von Resistenzen von einem Tierbestand auf den nächsten.
Bei der Umsetzung dieser Massnahme werden Informationsbroschüren mit Ansätzen für einen sinnvollen Umgang mit Tieren, die Träger von multiresistenten Keimen sind, für Tierhalter und Tierärzte zusammengestellt. Es werden zudem Möglichkeiten evaluiert, wie man beim Import von Geflügel erreichen kann, dass die in die Schweiz gelieferten Eier und Küken nicht aus Linien stammen, welche prophylaktisch mit Antibiotika behandelt worden sind. Da bezüglich Übertragung und Verbreitung spezifischer Resistenzen zwischen Mensch und Tier noch viele Wissenslücken bestehen, müssen diese in einem ersten Schritt interdisziplinär aufgezeigt und angegangen werden, bevor konkrete Massnahmen zur Bekämpfung erarbeitet werden können.
Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt im Humanbereich bei den Gesundheitseinrichtungen und deren Spezialistinnen und Spezialisten, Umsetzungspartner sind Bund und Kantone. Im Veterinärbereich liegt die Federführung beim Bund, Umsetzungspartner sind die Tierärzteschaft und die Industrie.
3.4.2 Gezielte Ausbruchsbekämpfung
Gezielte Richtlinien zur gezielten Ausbruchsbekämpfung relevanter resistenter Keime Ausbruchsbekämpfung erarbeiten und umsetzen
Eine gezielte Ausbruchsbekämpfung wird für relevante Resistenzkeime erarbeitet und national in allen Gesundheitsbereichen umgesetzt. Erregerspezifische Prozesse zur Isolation, Quarantäne, Behandlung und Umweltdekontamination werden standardisiert.
Die Universitätsspitäler verfügen bereits heute über interne Richtlinien zur Infektionskontrolle. Diese Richtlinien sind den spezifischen Begebenheiten des Institutes und der Prävalenz und Inzidenz der lokalen Erreger angepasst. Es ist jedoch unklar, ob kleinere Gesundheitseinrichtungen über detaillierte Konzepte zur Ausbruchskontrolle zur Verhinderung und Bekämpfung von Ausbrüchen mit antibiotikaresistenten Keimen verfügen. Mit der Umsetzung der Massnahme wird angestrebt, dass jede Einrichtung in der Schweiz über ein Konzept zur Infektionskontrolle verfügt. Sie muss zudem in der Lage sein, Träger von Resisten-