Vorlage

Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 35Fedlex · Vorlage

Anwendung von Tierarzneimitteln unterliegt der Verantwortung des behandelnden Tierarztes nach fachgerechter Diagnose und unter Einbezug der betriebsspezifischen Gegebenheiten, inkl. Fütterungsmanagement. Richtlinien zum sachgemässen Einsatz von Antibiotika werden durch die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte formuliert. Die Kontrolle des Tierarzneimitteleinsatzes wird durch die kantonalen Veterinärdienste gewährleistet.

Mit der Umsetzung der Massnahme werden Richtlinien für den Human- und den Veterinärbereich erarbeitet, regelmässig aktualisiert und zwischen den betroffenen Bereichen koordiniert. Diese enthalten Angaben zur Indikation einer Antibiotikaverschreibung, zur Wahl des geeigneten Antibiotikums, zur Dosierung und zur Therapiedauer. Damit unterstützen sie die anwendenden Personen dabei, die korrekten Antibiotika in der richtigen Menge einzusetzen.

Im Veterinärbereich werden zusätzlich die schon existierenden GVP-Richtlinien der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) überarbeitet und für verbindlich erklärt. Durch Information und Fortbildung in der Tierärzteschaft werden die Therapierichtlinien, die für jede Tierart entwickelt werden, breit bekannt gemacht. Insgesamt soll eine Reduktion des Antibiotikaverbrauchs - insbesondere der kritischen Antibiotika - resultieren, ohne das Tierwohl und die Tiergesundheit zu gefährden.

Die Federführung für die Umsetzung dieser Massnahme liegt bei den Fachgesellschaften, Umsetzungspartner ist der Bund, die (Tier-)Ärzteschaft, Verbände und Spezialisten.

3.3.2 Einschränkung

Einschränkung Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika einschränken

Es werden Kriterien für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika erarbeitet und regelmässig aktualisiert. Sie werden konsequent umgesetzt und betreffen insbesondere die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von neu auf dem Markt erscheinenden Antibiotika sowie Antibiotika, deren Anwendung im Sinne eines Reserveantibiotikakonzepts stark eingeschränkt ist.

In der Schweiz bestehen zurzeit keine Eingrenzungen hinsichtlich der Verschreibungswahl von Antibiotika im Humanbereich. So besteht auch keine Regelung für den Umgang mit neu entwickelten oder als kritisch eingestuften Antibiotika. Das Konzept der «Critically important antibacterial agents» der WHO40 und die damit verbundenen Regelungen und Restriktionen wurden bisher nicht eingeführt. Das Konzept prüft bezüglich kritischen Antibiotika die folgenden Kriterien:

− Der antibiotische Wirkstoff ist die einzige bzw. eine von wenigen verfügbaren

Therapien gegen eine schwerwiegende menschliche Erkrankung.

− Der antibiotische Wirkstoff wird benötigt, um Erkrankungen zu behandeln die

von nicht-menschlichen Quellen auf den Mensch übertragen werden oder die von Erregern verursacht werden, die Resistenzgene von nicht-menschlichen Quellen aufnehmen können.

Als kritisch eingestufte Antibiotika sollen grundsätzlich nur dann eingesetzt werden, wenn andere Antibiotika wegen fehlender Wirksamkeit oder bekannten

40 Critically Important Antibacterial Agents for Human Medicine for Risk Management Strategies of Non- Human Use, 3rd revision. http://www.who.int/foodborne_disease/resistance/cia/en/