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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten

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Resistenzen nicht eingesetzt werden können. Um dies durchzusetzen, müssen neben Therapierichtlinien klare und verbindliche Kriterien definiert werden, unter welchen Bedingungen diese eingesetzt werden dürfen.

Die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika beim Tier ist in der TAMV geregelt. Bisher sind dabei die Bedingungen für die einzelnen Wirkstoffklassen unabhängig von ihrer Bedeutung immer die gleichen. Ein Tierarzt darf heute einem Landwirt, mit dem er eine Tierarzneimittelvereinbarung (TAM-Vereinbarung) abgeschlossen hat, Tierarzneimittel (inkl. Antibiotika) für ein paar Monate auf Vorrat abgeben (Art. 11 Abs 2; TAMV). Kritische Antibiotika werden in der Nutztierhaltung oft genutzt, obwohl sie teuer sind, da die Dosierung häufig gering, die Absetzfrist kurz und die Wirkung sehr gut ist. Bei gewissen Tierarten (speziell Geflügel) sind für gewisse Krankheiten sogar nur Arzneimittel mit kritischen antimikrobiellen Wirkstoffen zugelassen.

Mit der Umsetzung der Massnahme wird dafür gesorgt, dass der Einsatz von Wirkstoffen, die als kritische Antibiotika eingestuft werden, restriktiv gehandhabt wird. Dazu werden die Antibiotikawirkstoffe nach definierten Kriterien in verschiedene Gruppen eingeteilt. Je nach Einteilung dürfen Antibiotika nur eingeschränkt verwendet werden.

Im Veterinärbereich sollen klare Kriterien definiert werden, unter welchen Bedingungen kritische Antibiotika eingesetzt werden dürfen. Ausserdem sollen kritische Antibiotika prinzipiell nicht mehr auf Vorrat an den Tierhalter abgegeben werden dürfen. Für die prophylaktische Anwendung von Antibiotika beim Tier sollen Einschränkungen definiert werden. Die Kriterien für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von kritischen Antibiotika sollen rechtlich verankert werden.

In der Landwirtschaft wird die sachgemässe Anwendung des Antibiotikums Streptomycin gegen die bakterielle Pflanzenkrankheit Feuerbrand evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt beim Bund, Umsetzungspartner sind die (Tier-)Ärzteschaft, die Kantone und die zuständigen Fachgesellschaften.

3.3.3 Fachexpertise

Fachexpertise Zugang zu Fachexpertise erleichtern

Der bedarfsorientierte Zugang zu spezifischer Expertise und Beratung wird sichergestellt für Fachpersonen sowie für Personen, die von Antibiotikaresistenzen betroffen sind.

Als Spezialisten verfügen Infektiologen, Reise- und Tropenmediziner sowie speziell ausgebildete Tierärzte über eine besondere Expertise betreffend Antibiotikaresistenzen. Mit der Umsetzung der Massnahmen wird sichergestellt, dass sich Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter, die von der Problematik der Antibiotikaresistenzen in den verschiedenen Bereichen betroffen sind, in schwierigen Fällen an diese Fachpersonen wenden können.

Im Humanbereich wird der Aufbau von regionalen Netzwerken von Spezialisten als Anlaufstellen für praktizierende Ärzte, Patienten und kleinere Gesundheits- einrichtungen geprüft. Je nach Komplexität werden die Behandlungen direkt von den Spezialisten wahrgenommen.

Die Fachexperten bieten zudem Beratung und Behandlung für Personen an, die von Antibiotikaresistenzen betroffen sind oder betroffen sein könnten. Potentielle