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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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zen, einzelne erkrankte Patienten und Ausbrüche von antibiotikaresistenten Pathogenen zeitnah zu erkennen.
Im Veterinärbereich ist eine gezielte Ausbruchsbekämpfung in Nutztierbeständen bei einer relativ hohen Prävalenz von resistenten Erregern und bei hoher Wahrscheinlichkeit einer Re-Infektion momentan kaum möglich. Es muss evaluiert werden, bei welchen resistenten Erregern eine Ausbruchbekämpfung sinnvoll und praktikabel ist, bevor Richtlinien zur Ausbruchsbekämpfung für relevante Erreger definiert werden können. Bei Heimtieren sind Richtlinien zur Ausbruchsbekämpfung bei bestimmten resistenten Erregern durch Isolation, Quarantäne, Behandlung und weitere Vorsichtsmassnahmen durch den Besitzer denkbar.
Mit der Umsetzung der Massnahme werden Bekämpfungsstrategien für relevante resistente Erreger erarbeitet und veröffentlicht. Es wird angestrebt, dass Ausbruchsbekämpfungen in der Schweiz konsequent und standardisiert durchgeführt wird.
Die Federführung für die Umsetzung liegt beim Bund, Umsetzungspartner sind die Kantone, die Gesundheitseinrichtungen und die (Tier-)Ärzteschaft.
3.4.3 Lebensmittelkette
Lebensmittelkette Massnahmen zur Reduktion der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entlang der Lebensmittelkette evaluieren
Es werden entlang der pflanzlichen und tierischen Lebensmittelkette Massnahmen evaluiert, um die Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien zu reduzieren.
Bereits heute sorgen die Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung dafür, dass bei der Produktion von Lebensmitteln ein hygienischer Umgang sichergestellt ist und die Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet wird. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Bakterien mit Lebensmitteln bis in die Küche gelangen. Es gilt deshalb, die Belastung der Lebensmittel mit antibiotikaresistenten Keimen so gering wie möglich zu halten.
Wirkungsvolle Massnahmen, welche die Verschleppung von resistenten Keimen im Schlachthof minimieren oder die daraus folgende Kontamination der Schlachttierkörper verringern, sind zum Teil nicht bekannt oder ihr Einsatz ist rechtlich nicht erlaubt. Wissenslücken müssen hier geschlossen und allenfalls rechtliche Anpassungen auch im Hinblick auf die Entwicklung der Gesetzgebung in der EU geprüft werden. Ebenso sind Forschungsarbeiten notwendig, die aufzeigen, wie die Ausbreitung von Resistenzen oder Antibiotika in die Umwelt unterbunden werden kann (z.B. Entsorgung antibiotikahaltiger Milch, Entsorgung von tierischen Ausscheidungen).
Resistenzen können indirekt entlang der Lebensmittelkette vom Tier zum Menschen gelangen. Es sind deshalb stufenübergreifende Massnahmen zu evaluieren, um die Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien über diesen Weg zu reduzieren. Dabei werden insbesondere Hygiene- und Dekontaminations- massnahmen und Kampagnen zur Verbesserung der Küchenhygiene bei Konsumentinnen und Konsumenten zu entwickeln sein. Berücksichtigt werden auch importierte Lebensmittel.
Weiterhin zu evaluieren ist die Verfütterung antibiotikahaltiger Milch an Kälber. Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) regelt zwar die Absetzfrist für die getränkten Tiere beim Verfüttern dieser Milch und sorgt für die Einhaltung der Höchst-