Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 108Fedlex · Vorlage

Organisation und Strategie des amtlichen Kontrollsystems der Lebensmittelkette und Gebrauchsgegenstände;

b. Notfallplan für den Krisenfall: Beschreibung der Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben der verschiedenen Behörden und der von ihnen zu treffenden Massnahmen in Krisensituationen;

c. Lebensmittelkette: Alle Stufen und Verfahren der Herstellung, der Verarbeitung, des Vertriebs, der Lagerung und des Transports eines Lebensmittels und seiner Zutaten, von der Primärproduktion bis zum Verzehr;

2. Abschnitt: Nationaler Kontrollplan

Art. 4 Zweck des nationalen Kontrollplans

Der NKP bezweckt die Umsetzung einer kohärenten, globalen und integrierten Strategie für die amtlichen Kontrollen, die alle Bereiche und alle Stufen der Lebensmittelkette und Gebrauchsgegenstände, einschliesslich der Einfuhr, abdeckt, mit dem Ziel, die Sicherheit der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zu gewährleisten und stetig zu verbessern.

Art. 5 Inhalt des nationalen Kontrollplans

Der NKP enthält allgemeine Angaben zur Struktur und Organisation des Kontrollsystems und zu den Kontrollen selbst. Er beschreibt insbesondere:

a. die strategischen Ziele des Plans und die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden;

b. die Kategorisierung der Risiken im Zusammenhang mit Produkten und Prozessen sowie die Grundsätze dieser Kategorisierung;

c. die Organisation der zuständigen Behörden und ihrer Aufgaben;

d. die Organisation und Verwaltung der einzelnen Kontrollen;

e. die Prioritäten für die Kontrollen in den verschiedenen Bereichen;

f. die Einzelheiten der Koordinierung zwischen den verschiedenen Stellen der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden;

g. die etwaige Übertragung von Aufgaben an Dritte;

h. die Methoden, Verfahren und nationalen Kampagnen nach Artikel 9;

i. die Notfallpläne für den Krisenfall;

j. die Ausbildung der Angestellten der zuständigen Behörden.